Bei Verschmutzung haftet der Verursacher

Bei Verschmutzung haftet der Verursacher

Die Gemeinde Köniz stellt den von ihr betriebenen Saug- und Spülwagen per 31. März 2020 ein.

Schächte, Sickerleitungen, Versickerungsanlagen und Rückstauklappen sind privates Eigentum und erfordern einen regelmässigen Unterhalt. Die Rechtslage ist klar: «Alle privaten Anlagen sind so zu unterhalten, dass der bauliche und betriebstechnisch einwandfreie Zustand jederzeit gewährleistet ist.» Darum lohnt es sich, rechtzeitig dafür zu sorgen, dass das Abwasser jeder Parzelle über die entsprechenden Anschlussleitungen in die öffentliche Kanalisation abgeleitet wird und vor allem dass Kontrollen durchgeführt werden.

Autogaragen- und Autowasch-
anlagen-Betreiber in der Pflicht
Das Abwasser, das in Garagen und beim Fahrzeugwaschen entsteht, muss auch weiterhin professionell entsorgt werden. Damit dies richtig und den behördlichen Vorschriften entsprechend geschieht, sind Fachleute gefordert. Die Stucki Walter AG verfügt über das notwendige Equipment und über bestens ausgebildetes Personal, das die Entsorgung übernehmen kann.

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