Bereits seit 2019 können Baugesuche freiwillig über «eBau» eingereicht werden. Seither wickelt das System 5000 von jährlich rund 20’000 Baugesuchen elektronisch ab. Ab 1. März 2022 wird diese Verwendung nun obligatorisch. Der Vorgang ist einfach: Pläne hochladen und der Gemeinde übermitteln. Das ausgedruckte und unterschriebene Baugesuch ist bei der Gemeinde zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen zweifach einzureichen. Dies ist vorderhand nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz (VRPG) noch eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG für die Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs ist in Planung, hängt aber vom Fahrplan des Bundes zum Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ) ab. Die Botschaft des Bundesrates dazu wird für das Jahr 2022 erwartet.Die Einsparungen dank «eBau» liegen bei rund 3,2 Mio. Franken jährlich. Die Papierversion des Bewilligungsverfahrens beinhaltete rund 350’000 Postsendungen auf 1,2 Mio. Seiten pro Jahr. 339 Gemeinden, 10 Regierungsstatthalterämter und Dutzende Amts- und Fachstellen bearbeiten die Baugesuche.
Mit «ePlan» können Vorprüfungs- und Genehmigungsverfahren zudem effizienter abgewickelt werden. Die Digitalisierung bringt einen erheblichen technischen Nutzen, wie z.B. präzisere Pläne. Sie erhöht die Transparenz, indem der aktuelle Verfahrensstand jederzeit abrufbar ist. Damit wird den Anliegen des Kontaktgremiums Planung (Verband Bernischer Gemeinden und Direktion für Inneres und Justiz) entsprochen und die Zusammenarbeit der Behörden wird erleichtert. Die elektronische Vorprüfung und die Genehmigung der Nutzungspläne der Gemeinden sowie kantonaler Überbauungsordnungen werden ab dem 1. März 2022 etappenweise über fünf Jahre in allen bernischen Gemeinden eingeführt. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wird den Zeitpunkt der Überführung der rechtskräftigen Vorschriften und Pläne mit jeder Gemeinde einvernehmlich vereinbaren. Während dieser Übergangsphase gibt es Gemeinden, die noch über eine Nutzungsplanung in Papierform verfügen. Die Nutzungspläne sind in «ePlan», einer Applikation des AGR, hochzuladen. Zugriff darauf haben Gemeinden, Planungs- und Geometerbüros sowie Amts- und Fachstellen. Beim Planerlassverfahren geht es jährlich um mehrere hundert, teils umfangreiche Geschäfte.
«Die digitalisierten Verfahren sind wesentlich anwendungsfreundlicher und effizienter», betont Regierungsrätin Evi Allemann, «das entspricht ganz dem Motto ‹einfach, aktiv digital› meiner Direktion».