Wenn es um die Pensionierung geht, wünschen sich vermutlich alle, bestmöglich vorbereitet zu sein, den gewohnten Lebensstandard beibehalten zu können und weiterhin die eigenen Pläne und Träume zu verwirklichen. Dafür ist ein hohes Mass an Initiative und Eigenverantwortung notwendig. Nachfolgend fünf Punkte, welche beachtet werden sollten:
1. In der Altersvorsorge nicht beeinflussen lassen.
Sich nicht selbst um die persönliche Vorsorgesituation zu kümmern oder die Planung vollständig in die Hände der Partnerin oder des Partners zu geben, gehört zu den grössten Fehlern. Besonders herausfordernd wird es im Konkubinat. Da kein gegenseitiger Anspruch auf das angesparte Vorsorgevermögen in der 1. oder 2. Säule besteht, kann eine Trennung von im Konkubinat lebenden Paaren weitreichende finanzielle Folgen haben. Dabei büsst primär die Person ein, die weniger verdient oder nicht erwerbstätig war.
2. Von sinkenden Ausgaben nach der Pensionierung ausgehen
Schweizerinnen und Schweizer gehen oftmals von einer Reduktion der Ausgaben nach der Pensionierung aus und vergessen, dass sie im Ruhestand mehr Zeit haben für die Erfüllung der persönlichen Wünsche und Träume, welche ins Geld gehen können. Eine Reduktion der persönlichen Ausgaben nach der Pensionierung von mehr als 20 Prozent ist, gemäss Erfahrungswerten aus der Praxis, unrealistisch. Pensionierte sind heute unternehmenslustiger und leben länger. Dadurch entstehen neue und allenfalls teurere Ansprüche an die Lebensgestaltung im dritten Lebensabschnitt. Diese Tatsache führt oftmals zu einem Aha-Erlebnis.
3. Das private Vorsorgegeld auf dem Konto ruhen lassen
Nach der Pensionierung deckt das Einkommen aus der AHV (1. Säule) und Pensionskasse (2. Säule) ungefähr 60 Prozent des gewohnten Lebensstandards. Um die Vorsorgelücke zu schliessen, ist eine private Vorsorge im Rahmen der 3. Säule unerlässlich. Als positiver Nebeneffekt können dadurch Steuern gespart werden. Wer einen langen Anlagehorizont hat, kann – nach eigenem Ermessen – Risiken eingehen und durch die Investition in Wertschriften langfristig eine höhere Rendite erwirtschaften. Der Zinseszinseffekt wirkt sich zudem stärker auf das Vermögen aus. So lässt man das Geld für sich arbeiten und schützt es vor der Inflation. Aus diesem Grund sollte auch nach der Pensionierung Vermögen, welches längerfristig nicht für den Lebensunterhalt gebraucht wird, angelegt werden.
4. Zu spät mit der Pensionsplanung starten
Bei der Altersvorsorge gilt: je früher, desto besser bzw. desto grösser der Handlungsspielraum. Ab 40 Jahren ist es ratsam, sich das erste Mal mit dem dritten Lebensabschnitt auseinanderzusetzen. Eine detaillierte Pensionsplanung empfiehlt sich ab 50 Jahren. Basierend auf konkreten Daten können mögliche Szenarien berechnet und verglichen sowie die richtigen Optimierungsmassnahmen frühzeitig aufgegleist werden.
5. Das Unterschätzen von Beitragslücken in der AHV
Studierende oder Weltreisende sind sich oftmals nicht bewusst, dass fehlende Beitragsjahre die eigene AHV-Rente massgeblich reduzieren. Alle Schweizerinnen und Schweizer sind ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres bis zur Erreichung des Referenzalters AHV-pflichtig. Hier entstehen fehlende Beitragsjahre, ohne dass man es merkt.
Je früher Sie Ihre Pensionsplanung in Angriff nehmen, desto entspannter erreichen Sie den dritten Lebensabschnitt. Ihre persönliche Raiffeisen-Beraterin oder Ihr persönlicher Raiffeisen-Berater freut sich darauf, Sie schon heute in Ihre Zukunft zu begleiten.
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