1999 stimmten die Könizer Stimmberechtigten im Rahmen der Überbauung Bläuacker auch der Erstellung des heutigen Gemeindehauses zu. Da die Gemeinde schon damals finanziell den Gürtel enger schnallen musste, entschied der Gemeinderat, die Realisierung dieses Projekts durch die Pensionskasse des Personals der Einwohnergemeinde Köniz finanzieren zu lassen. Die Gemeinde zahlt der PK seither eine Miete für die Nutzung des Gebäudes. Aktuell beträgt der Mietzins über eine Million Franken.
Die jetzige Mietlösung ist für die Gemeinde Köniz auch mit Blick auf ihre finanzielle Situation nachteilig. Selbst wenn der Mietzins nach 2019 voraussichtlich auf rund 880’000 Franken sinkt, belastet er die Erfolgsrechnung der Gemeinde doch erheblich. «Angesichts des tiefen Zinsniveaus am Kapitalmarkt ist es für die Gemeinde interessanter, die Finanzierung abzulösen und der Pensionskasse den investierten Betrag zurückzuzahlen», begründet der Gemeinderat in der Abstimmungsbotschaft die Vorlage, über die am 21. Mai abgestimmt wird.
Im Vorfeld hatte der Gemeinderat für die künftige Nutzung des Gemeindehauses und für die Regelung der Eigentumsverhältnisse verschiedene Szenarien geprüft. Dabei kam er zum Schluss, dass die Ablösung der Finanzierung für die Gemeinde die beste Lösung ist. Es ist vorgesehen, den laufenden Mietvertrag auf Ende dieses Jahres zu beenden und die Kosten für den Bau des Gemeindehauses mit gewissen Bereinigungen zurückzuzahlen. Die Exekutive stützt ihren Entscheid auf ein externes Gutachten, das die Haltung des Gemeinderates bestätigt.
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