«Majorz statt Proporz bei Urnenwahlen»

«Majorz statt Proporz bei Urnenwahlen»

Die FDP Rüschegg reichte am 19. Februar die Volksinitiative «Majorz statt Proporz» auf der Gemeindeverwaltung ein. Mit beglaubigten 139 Unterschriften wird das Quorum von zehn Prozent der Stimmbürger erreicht.

Bis 1988 fanden die Wahlen in Rüschegg im Majorzverfahren an der Gemeindeversammlung statt. Mit dem Wahlreglement vom
31. August 1990, das am 11. Juni 2003 revidiert wurde, änderte sich das Wahlverfahren. Die Wahlen für Gemeinderat und Kommis­sionen finden seit 1992 an der Urne statt und werden im Proporzverfahren durchgeführt. Gemeindepräsident, Versammlungsleiter und dessen Vize werden nach den Urnenwahlen an der Gemeindeversammlung gewählt. Die Kandidaten werden dazu aus der Reihe der gewählten Gemeinderäte respektive GRPK-Kommissionsmitglieder nominiert. Diese Wahlen werden im Majorzverfahren durchgeführt.

Erfolgreiche Unterschriftensammlung
Die FDP Rüschegg reichte ihre Initiative «Majorz statt Proporz» fristgerecht und mit der notwendigen Anzahl Unterschriften auf der Gemeinde ein. Der Gemeinderat wird damit beauftragt, der Gemeindeversammlung eine ausgearbeitete Vorlage zur Änderung des Verfahrens bei Urnenwahlen vorzulegen. Nach Annahme der Vorlage würden die Urnenwahlen als Mehrheitswahlen (Majorz) durchgeführt.

«Vetternwirtschaft»
Die bisherigen Proporzwahlen werden seit längerer Zeit in der Bevölkerung kritisiert. In einer Gemeinde mit rund 1650 Einwohnern, in der praktisch jede(r) jeden kennt, stehen bei Wahlen die Personen und nicht die Gruppierungen und Parteien im Vordergrund. Als besonders störend wird empfunden, dass oftmals Gruppierungen und Parteien mehr Sitze erreichten, als sie Kandidaten vorgeschlagen hatten. Dies hat zur Folge, dass Personen durch «Nachnomination» ins Amt kommen, ohne sich vorab dem Wähler zu stellen.

Nachvollziehbarer
Die Initianten und Initiantinnen sind der Ansicht, dass der Majorz diese Mängel beseitigt und er für die Gemeinde Rüschegg das passendere Verfahren sei. Insbesondere sei es für den Wähler nachvollziehbarer, wenn Kandidaten mit vielen Stimmen gewählt werden.
Im Proporz ist es dagegen leider möglich, dass Kandidaten die persönlich wenig Stimmen erhalten, trotzdem gewählt werden, wenn ihre Liste ausreichend Stimmen erhält. Gemäss Organisationsreglement hat der Gemeinderat, innert acht Monaten nach der Einreichung, eine Vorlage der Gemeindeversammlung zu unterbreiten. Das heisst, die notwendigen Anpassungen im Organisations- und im Wahlreglement werden durch den Gemeinderat ausgearbeitet und anschliessend der Gemeindeversammlung zur Abstimmung vorgelegt.

Voraussichtlich wird über das Geschäft an der ordentlichen Gemeindeversammlung vom
7. Dezember 2018 abgestimmt.Die Initianten sind zuversichtlich, dass die Stimmbürger die Vorlage annehmen werden.

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