So geschehen im Sommer 2021. Nach einem Vorfall vor der Heiliggeistkirche in der Stadt Bern, wo sich ein unter Drogen stehender Marokkaner physisch gegen eine polizeiliche Anhaltung gewehrt hatte, erschien ein folgeschwerer Bericht im «Bund». Darin wurde ein Vergleich zum Fall George Floyd in den USA gezogen, bei dem ein Polizist nach fast 10 Minuten Zudrücken des Halses wegen Tötung verurteilt worden war. Noch am selben Tag kontaktierte der im Artikel erwähnte Rechtsmediziner die «Bund»-Redaktion und forderte diese auf, die Zeitdauer der Fixierung anzugeben, denn gefährlich sei eine solche Fixierung erst «ab drei bis vier Minuten». Die Redaktion reagierte nicht auf die Anfrage, sehr wohl aber mit weiteren Vorverurteilungen in «Berner Zeitung» und der «Bund». Weitere Medien sprangen auf den Zug der Hetzkampagne auf. Solange, bis der Beschuldigte gerichtlich freigesprochen wurde. Das wiederum liess die Medienbranche kalt. Nun fordern vier Grossräte, darunter der Rüsch-
egger André Roggli (die Mitte), dass sich die tamedia zu verantworten habe, und fordert den Regierungsrat auf, eine Beschwerde einzureichen sowie Schadensersatz- und Genugtuungsforderungen zu klären. Der Grossrat will seine Kantonsangestellten schützen und medial erfahrenes Unrecht sanktionieren. Dennoch öffnet sich bei diesem Vorgehen unweigerlich ein weiterer Abgrund. Tut dies der Kanton Bern dann auch, wenn keine Vorverurteilung stattgefunden hat? Müssen die bernischen Journalistinnen nun Konsequenzen befürchten, wenn sie sich kritisch gegenüber dem Kanton äussern? Diese Motion eröffnet eine doppelbödige Diskussion. Einerseits über den Teil, dass auch Medien für ihr Schaffen Verantwortung tragen und dafür gerade stehen müssen, andererseits, dass es immer heikel ist, wenn der Staat den Medien mit Sanktionen drohen will. Diese Motion mit dem Titel Machtmissbrauch durch Medien-Konzern: Kantonsangestellte schützen» dürfte weit mehr klären als nur das Verhalten gewisser Journalistinnen aus der tamedia-Redaktion. Kürzlich sei der Freispruch gefallen, die Vorverurteilung aber noch nicht revidiert. Deshalb sei der Fall dringend, so Roggli gegegenüber der «Könizer Zeitung | Der Sensetaler».
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