Schwarzgeld versus Steueroptimierung

Schwarzgeld versus Steueroptimierung

Wie können die Steuern legal risikolos optimiert werden

Schwarzgeld und Steuerhinterziehung – ein Kavaliersdelikt?
Wikipedia definiert Schwarzgeld so: Schwarzgeld sind in der Wirtschaft aus rechtswidrigen Straftaten erzielte Vermögensvorteile oder auch legal erwirtschaftete Einnahmen, die beide vorsätzlich der Besteuerung durch Steuerhinterziehung entzogen werden.

Eine fahrlässig oder vorsätzlich nicht korrekt ausgefüllte Steuererklärung kann sehr teuer werden. Die Steuerbehörde darf für die letzten zehn Steuerperioden Nachsteuern erheben; dies auch, wenn die Veranlagungen rechtskräftig sind! Die Nachsteuer ist eine Sache, welche richtig schmerzhaft werden kann. Die Strafsteuern können bis auf das Dreifache der Nachsteuer erhöht werden. Dabei nicht zu vergessen sind die Zinsen! Bei einer Einzelfirma kommt nach dem Nachsteuerverfahren zusätzlich die Ausgleichskasse, welche die Beiträge auf dem zusätzlichen Einkommen einfordert inkl. Zins und Zinseszins! So kann sich der effektive Steuerbetrag vervierfachen.
Kommt zur Steuerhinterziehung noch der Tatbestand des Steuerbetrugs, kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Steuerbetrug begeht, wer zum Zwecke der Steuerhinterziehung gefälschte oder veränderte Urkunden (Bilanzen, Rechnungen) Dritter zur Täuschung nutzt.

Straflose Selbstanzeige
Die Steuerpflichtigen können die Steuerbehörden von sich aus auf Einkommen oder Vermögen hinweisen, welches sie in den vergangenen Jahren nicht oder nur teilweise deklariert haben. Die Anzeige erfolgt straflos (ohne Bussen), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Steuerhinterziehung war der Behörde nicht bekannt.
Der Steuerpflichtige unterstützt die Steuerbehörde vorbehaltlos.
Erstmalige Selbstanzeige

Mit der straflosen Selbstanzeige müssen die Steuerpflichtigen die Nachsteuern und den Verzugszins bezahlen.
Wir sind überzeugt, dass sich Schwarzgeld nicht lohnt. Das unversteuerte Geld kann nicht ohne weiteres angelegt werden. Es verleitet zu Risikoinvestitionen. Bei einem Immobilienkauf kann es nicht eingesetzt werden, da sonst die Vermögensveränderung nicht aufgeht und die Hinterziehung auffliegt.

Tipps zur Steueroptimierung:

Privatpersonen
Jährliche Einzahlung in die Säule 3A
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse
Beim Eigenheim den Unterhalt vorausplanen
Kauf von renovationsbedürftigen Liegenschaften
Pensionierung: Rentenbezug und Kapitalbezug rechtzeitig berechnen
Auszahlung der Säule 3A-Konten und der Pensionskassengelder gestaffelt planen

Einzelfirmen und juristische Personen
Wertberichtigungen auf Forderungen
Jährliche Einzahlung in die Säule 3A
für Selbständigerwerbende
Reserve auf Warenlager
Einmal- oder Sofortabschreibungen
Rückstellungen
Grossreparaturen bei Geschäftsliegenschaften
Rücklagen Forschung und Entwicklung
Arbeitgeberreserven
Lohnrückstellungen, Spesenoptimierung
Privilegierte Besteuerung bei Aufgabe der Selbständigkeit
Steuerneutrale Umwandlung einer Einzelfirma in eine AG oder GmbH
Dividendenzahlung planen

Wir unterstützen Sie gerne dabei
Ihre Steuern zu optimieren.
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DLZ Villa Gantrisch AG
Postweg 8, 3150 Schwarzenburg
031 734 50 60
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