Urnenabstimmung kann man nicht erzwingen

Urnenabstimmung kann man nicht erzwingen

Gemeinden sind nicht verpflichtet, über ihre Geschäfte während der Coronazeit an der Urne abstimmen zu lassen. Sie dürfen nach wie vor Versammlungen mit entsprechendem Schutzkonzept durchführen. Urnenabstimmungen sind lediglich eine neu geschaffene Möglichkeit.

Ein Kulturverein sowie drei weitere Beschwerdeführende haben am Ende Dezember 2020 beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland eine Beschwerde gegen die Gemeindeversammlung vom 7. Dezember 2020 in Kehrsatz eingereicht. Sie rügen namentlich, die Stimmbeteiligung an der Versammlung sei coronabedingt sehr tief gewesen und verlangen deshalb eine Urnenabstimmung. Sie fechten vor allem den Budgetbeschluss an. Das Regierungsstatthalteramt tritt auf die Beschwerde nicht ein.

Verspätung
Regierungsstatthalter Christoph Lerch informiert, dass eine Beschwerde gegen die Durchführung der Gemeindeversammlung innert 10 Tagen nach der Einladung zur Gemeindeversammlung im November hätte eingereicht werden müssen. Die Rüge, die am 28. Dezember angegeben wurde, ist demnach verspätet. Deshalb ging er nicht auf diese ein.

Keine Verpflichtung
Die Beschwerde wäre aber ohnehin abzuweisen gewesen, weil Gemeindeversammlungen nach geltenden Corona-Bestimmungen weiterhin abgehalten werden können und keine Hinweise dafür bestehen, dass das geforderte Schutzkonzept nicht eingehalten worden wäre. Die mit der Allgemeinverfügung vom 26. Oktober 2020 für die gemeinderechtlichen Körperschaften geschaffene Möglichkeit zur Urnenabstimmung stellt eine Ermächtigung und keine Verpflichtung dar.

Ohne aufschiebende Wirkung
Aus diesen Gründen ist der Regierungsstatthalter Bern-Mittelland auf die Beschwerde vom 28. Dezember 2020 nicht eingetreten. Einem allfälligen Rekurs hat er die aufschiebende Wirkung entzogen. Das bedeutet, dass der angeordnete Beschluss sofortige Gültigkeit hat und nicht angefochten werden kann. Der Regierungsstatthalter darf dies aus wichtigen Gründen so verordnen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang sicherlich, dass die Gemeinde dank diesem Beschluss weiterarbeiten kann und nicht im luftleeren Raum Geschäfte nicht voranbringen kann.
Sacha Jacqueroud

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