Genauer auf 40 Jahre. «Es ist ja nicht so, dass ein Schulhaus nach 25 Jahren bereits in die Brüche geht», meint Grossrat und Könizer Gemeinderat Hans-Peter Kohler. Damit könnte sein Vorstoss viele Gemeinden entlasten, weil das Rückzahlen dieser Millionenbauten über 40 Jahre einen deutlich kleineren Anteil pro Jahr ausmacht. Dass es bisher 25 Jahre waren, hat der Kanton nicht aus der Luft gegriffen; die Zahl ist Bestandteil des Harmonisierungsmodells 2 (HRM2), wonach eine Vereinheitlichung bei den Gemeinden und den Modalitäten erstellt werden soll. Etwas, was etwa auch der Kanton Freiburg kennt. Das hindert den Grossen Rat jedoch nicht, innerhalb des Modells zu justieren. Kohlers Motion fand breiten Zuspruch, wurde jedoch in ein Postulat umgewandelt. Das bedeutet, das Anliegen muss nun vom Regierungsrat geprüft und allenfalls gleich erfüllt werden. Zuständig ist in diesem Fall die Direktion für Inneres und Justiz. Verlängert sich die Abschreibungsdauer auf 40 Jahre, wäre vielen Gemeinden geholfen.
In einem grösseren Kontext gedacht, braucht es solche Vorstösse zur Entlastung der Berner Gemeinden. Die zunehmenden Aufgaben und Ausgaben von Bund und Kanton drohen sonst die kommunalen Kassen weiter zu leeren.
Wie Generationenwohnen gelingen kann
Er gehört zu den Urgesteinen der Könizer Politik. Der ehemalige Parlamentarier Christian Roth hat sich…