Pikantes Detail: In einer Medienmitteilung von der Wirtschafts-, Energie-, und Umweltdirektion des Kantons Bern hiess es anfangs Dezember: «Für die Regierung ist es wichtig, dass das Programm rasch umgesetzt werden kann.» In Freiburg hingegen stehen der Plan und die Umsetzung bereits. Der Kanton Bern verlangte vom Bund Sofortmassnahmen für Härtefälle aus der Wirtschaft und wurde erhört. Entsprechend bedankt er sich beim Bundesrat, geht aber weitaus langsamer vor als der Nachbarkanton.
Der Bund
Der Bundesrat beteiligt sich bei den kantonalen Hilfeleistungen für Unternehmungen, die aufgrund der Coronakrise stark leiden. Wie viele Millionen Finanzminister Ueli Maurer letztlich dafür freigibt, ist noch nicht ganz klar. Derzeit ist die Rede von 600 Mio. Franken. Seit 1. Dezember läuft das Programm. Profitieren sollen diejenigen Firmen, die 40 Prozent und mehr ihres Umsatzes gegenüber dem Vorjahr eingebüsst haben.
Die Entscheidung, welche Firmen nun genau profitieren und in welchem Umfang, obliegt den Kantonen. Insbesondere für Unterstützung «à fond perdu», Geld, das also nicht mehr zurückbezahlt werden muss. Hier empfiehlt der Bundesrat nicht mehr als 10 Prozent des Jahresumsatzes oder maximal 500 000 Franken.
Kanton Bern
Die Berner Regierung erarbeitet eine kantonale Verordnung. Für den Vollzug seien verschiedene Fragen noch zu klären. «Die grösste Herausforderung liegt letztlich in der Frage, wie tatsächliche Härtefälle als solche identifiziert werden können, ohne flächendeckende Unterstützungsleistungen aussprechen zu müssen», schreibt die Direktion.
Zur Klärung hat die Regierung eine direktionsübergreifende Arbeitsgruppe gegründet. Die Vollzugsorganisation soll nach Möglichkeit noch in diesem Jahr erste Gesuche bearbeiten können. Gemäss dem Vorschlag des Bundesrats stehen im Kanton Bern bei voller Ausschöpfung anteilsmässig Mittel für Härtefälle von rund 120 Mio. Franken zur Verfügung, wovon rund 40 Mio. Franken durch den Kanton und 80 Mio. Franken durch den Bund getragen werden. Hinzu kommen die Aufwendungen für den Vollzug sowie allenfalls flankierende, rein kantonal finanzierte Massnahmen. Der Regierungsrat geht heute davon aus, dass der Kanton Bern insgesamt einen höheren zweistelligen Millionenbetrag für die Regelung von Härtefällen investieren wird. Angesichts der zeitlichen Dringlichkeit ist der Regierungsrat aber nach wie vor der Meinung, dass der Bundesrat das Instrument der COVID-19-Kredite umgehend reaktiveren sollte. Die Härtefall-Lösung des Bundes ist dabei in das COVID-19-Kreditwesen zu integrieren und die Unternehmen müssten parallel ein Härtefallgesuch stellen können.
Kanton Freiburg
Die Freiburger haben bereits eine Verordnung verabschiedet. 23 Mio. Franken stehen zur Verfügung. Die vom Bundesrat als Kriterien aufgestellten Bedingungen übernimmt der Kanton Freiburg 1 zu 1, womit betroffene Unternehmen bereits Anträge stellen können. Die Kriterien seien mitunter streng, aber der Kanton wolle auf politischer Ebene beim Bundesrat vorstellig werden, um diese noch weiter zu lockern. Eine der Freiburger Massnahmen ist zudem, dass Miet-, Pacht-, oder Hypothekarkosten in Härtefällen übernommen werden.
Für die «coronaerkrankten» Unternehmen gilt, wenn 40 Prozent oder mehr ihres Umsatzes weggefallen sind, profitieren sie von der Härtefallregelung. Während Freiburg schnell umgesetzt hat, brauchte die Berner Regierung noch ein wenig Anlaufzeit. Nicht zuletzt auch, weil die Berner die Vollzugskosten möglichst tief halten wollen. Ende diesen Jahres sollen dann die Berner Firmen ihre Gesuche einreichen dürfen. Da die Coronakrise aber weder beendet, noch das wirkliche Ausmass der Verluste klar ist, könnte dieses Programm noch länger am Leben bleiben, als es dem Bundesrat recht sein dürfte.