Am 11. Mai reichte Walo Hänni gegen die Abstimmungsbotschaft der Gemeinde zur Vorlage «Rappentöri» Beschwerde beim Regierungsstatthalter ein. Diese wurde allerdings abgewiesen, da sie zu spät eingereicht worden sei, erzählt der Beschwerdeführer. Hänni kritisierte in seiner Beschwerde die mangelhafte Begründung des Geschäfts. Ein wenig fuchst es ihn schon, dass die Beschwerde lediglich einen Tag zu spät beim Statthalteramt eingetroffen ist. Allerdings teilte der Regierungsstatthalter auch mit, dass die Beschwerde abgewiesen worden wäre, da die Botschaft aus seiner Sicht in Ordnung sei.
Damit ist der Weg für das Projekt «Janus» beim «Rappentöri» aber noch lange nicht frei, wie Gemeinderätin Katrin Sedlmayer bestätigt. «Es wird wohl noch ein längerer Weg zu gehen sein, bis die neuen Bewohnerinnen und Bewohner einziehen können», sagt sie. Zuerst muss die Abstimmung noch vom Kanton genehmigt und die baurechtliche Grundordnung inkraft gesetzt werden. Das zuständige kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung wird dabei auch über die noch immer hängigen Einsprachen von KMU Köniz sowie vom Ortsverein Köniz zu befinden haben.
Danach kann der Gemeinderat über die konkrete Ausgestaltung der Überbauungsordnung diskutieren und diese beschliessen. Sie muss noch vom Kanton geprüft und genehmigt werden. Das Parlament und das Stimmvolk werden voraussichtlich nächstes Jahr über die Baurechtsvergabe abstimmen können. Ebenfalls für 2018 steht das Baubewilligungsverfahren an. Baubeginn ist frühestens 2019.