Anfang 2022 wird ein entsprechendes Mandat für die Planung öffentlich ausgeschrieben. Ausgangspunkt für die Zweckmässigkeitsbeurteilung sind zwei Planungen: einerseits die «Netzstrategie ÖV Kernagglomeration Bern» der Regionalkonferenz Bern Mittelland von 2020. Diese sieht für die Erschliessung von Köniz entweder eine Tramlösung oder die Verlängerung des RBS (Regionalverkehr Bern-Solothurn) vor. Andererseits die «Zweckmässigkeitsbeurteilung Erschliessung Inselareal» von 2021, die als längerfristige Lösung ebenfalls eine Tramerschliessung oder eine Verlängerung des RBS vorschlägt. In der Zweckmässigkeitsbeurteilung ist die Abstimmung von Siedlung und Verkehr ein wesentlicher Faktor, weshalb die Raumplanung eng miteinbezogen wird. Dies unterstreicht die Zusammensetzung der Behördendelegation: Sie umfasst Regierungsrat Christoph Neuhaus (SVP) und Regierungsrätin Evi Allemann (SP), Vertreterinnen und Vertreter der Regionalkonferenz Bern Mittelland sowie der Gemeinden Bern, Köniz und Schwarzenburg.
Wie Generationenwohnen gelingen kann
Er gehört zu den Urgesteinen der Könizer Politik. Der ehemalige Parlamentarier Christian Roth hat sich…