Eigentlich sieht er ja ganz niedlich aus. Wie eine kleinere Form eines Maikäfers oder gar wie ein Gartenlaubkäfer So klein wie ein «Fünfräppler». Doch unter seinen kupferbraunen Flügeldecken steckt ein knallharter Pflanzenkiller. Der gebietsfremde Käfer hat in der EU bereits immensen Schaden angerichtet. Alleine in der Landwirtschaft sind es laut der EU 2,4 Mrd. Euro pro Jahr.
Pflanzenzerstörer
Der gebietsfremde und invasive Japankäfer steht auf der Liste der gefährlichsten Schädlinge (sogenannte Quarantäne-Schädlinge). Sie können grosse Schäden in der Landwirtschaft und in der Natur verursachen. Die äusserst gefrässigen Käfer verzehren Blüten, Blätter und Früchte von über 400 Pflanzenarten – darunter Reben, Obst, Mais, Bohnen und Spargeln. Die Larven (Engerlinge) leben im Boden und schädigen die Gräserwurzeln, sodass Wiesen sowie Rasenflächen absterben und braun werden.
Massnahmen
Um Kulturland und Natur zu schützen, müssen Massnahmen ergriffen werden. Die Fachstelle Pflanzenschutz des Kantons Bern setzt auf verschiedene Bekämpfungsmassnahmen: Nützliche Fadenwürmer werden direkt in den Boden gebracht. Diese bekämpfen die Engerlinge des Japankäfers, sind aber für Mensch, Nutz- und Haustiere ungefährlich. Zudem läuft ein intensives Monitoring mit Lockstoff-Fallen. Um eine Verschleppung des Käfers und deren Larven zu verhindern, erlässt der Kanton besondere Massnahmen beim Transport von Grüngut (frischem Pflanzenmaterial), Kompost und Oberboden. Noch bis Ende September ist das Verschleppungsrisiko besonders hoch. Die Weibchen legen in diesen Tagen (Spätsommer) in feuchte, bevorzugt bewässerte und kurzgeschnittene Grasflächen ihre Eier. Wenn im Befallsgebiet Rasenflächen nicht bewässert werden, sinkt der Bruterfolg deutlich. Die Engerlinge können sich zudem in trockenen Grasflächen nicht gut entwickeln. Bis dato gibt es übrigens in der Schweiz kein regulär zugelassenes Pflanzenschutzmittel gegen den Japankäfer.
Dennoch wird er bleiben
Mit all diesen Massnahmen will der Kanton Bern den Japankäfer tilgen und die Verschleppung verhindern. Die Verbreitung kann aber nur verlangsamt und so weit wie möglich hinausgezögert weren. Auf lange Frist ist es wahrscheinlich, dasss sich der Japankäfer in ganz Mittel- und Südeuropa ausbreiten wird. Bis dahin werden aber alle notwendigen Massnahmen umgesetzt, um den Käfer fernzuhalten und seine Verbreitung einzuschränken.
Überwachung und Fallen
An verschiedenen Standorten im Kanton Bern werden Japankäfer-Fallen aufgestellt und stetig kontrolliert. Die Standorte der Fallen werden risikobasiert ausgewählt. Die Fallen locken die Männchen mit einem spezifisch auf diese zugeschnittenen Pheromon (Sexual-Lockstoff) an, während Weibchen und Männchen beide mit einem Rosenduft-ähnlichen Stoff angelockt werden. Der Beifang anderer Insekten sei in einem vertretbaren Mass, heisst es beim Kanton Bern auf Anfrage.
So kam es zur Situation
Der Käfer stammt ursprünglich aus Nordostasien. 2014 wird eine Population in der Nähe von Mailand entdeckt. Von dort breitet sie sich trotz Bekämpfung weiter nach Norden aus. 2017 tauchen dann bei Stabio im Südtessin erstmals Japankäfer auf Schweizer Boden auf. Der Japankäfer nutzt zwei wichtige Ausbreitungswege: Einerseits können die Käfer selbst fliegen und sich so jedes Jahr einige Kilometer weiterbewegen. Andererseits werden sie durch Menschen über wesentlich grössere Strecken transportiert – etwa als «blinde Passagiere» in Autos, Zügen oder Lastwagen. Auch Erde, Pflanzen und Grünabfälle können Eier, Larven oder Käfer transportieren. Das erklärt auch, weshalb plötzlich Populationen nördlich der Alpen auftreten können, obwohl diese weit vom Tessin entfernt sind. 2023 wird im Kanton Zürich ein erster Befallsherd entdeckt.
Die Verbreitung im Kanton Bern
In diesem Jahr hat er nun nach Spiez auch die Stadt Bern sowie Köniz erreicht. Ende Juni gingen in der Nähe des Schönaustegs in Bern mehrere Japankäfer in die Fallen. Daraufhin weitete die Fachstelle Pflanzenschutz die Überwachung aus. Die rote Zone Befallsherd umfasst in Köniz vor allem die Ortsteile Wabern, Liebefeld und Spiegel. Hier gelten Einschränkungen für den Transport von Grüngut, Kompost sowie Oberboden und ein Bewässerungsverbot für Grünflächen. Das Bewässerungsverbot gilt auch für (Familien-)Gärten. In der Pufferzone ist der Transport von Grüngut eingeschränkt. Die Pufferzone umfasst fast das ganze Gemeindegebiet von Köniz.
Betroffene Orte
Vom Bewässerungsverbot betroffen sind auch die Rasen- und Grünflächen der Schul- und Sportanlagen. Die Gemeinden haben die Möglichkeit, beim Kanton eine Ausnahmebewilligung für einzelne Anlagen zu beantragen. Köniz wird für die Sportplätze Liebefeld und Spiegel von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Die Naturrasenfelder dieser Sportanlagen sind ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Sportinfrastruktur von Köniz. Die Gemeinde wird auch für Wabern (Morillon) eine Ausnahme für die Bewässerung beantragen. Sie wird sich zudem beim Kanton (Amt für Grundstücke und Gebäude) dafür einsetzen, dass die Sportanlage Lerbermatt ebenfalls bewässert werden kann.
Ein Ausfall oder eine starke Beeinträchtigung dieser Spielfelder hätte zur Folge, dass der Trainings- und Spielbetrieb nicht regulär aufrechterhalten werden könnte. Das hätte erhebliche Auswirkungen auf den Vereins-, Schul- und Breitensport in Köniz. Zur Bekämpfung des Japankäfers wird die Gemeinde auf den Sportplätzen Liebefeld und Spiegel Fadenwürmer (Nematoden) ausbringen. Die winzigen, knapp 1 Millimeter grossen Nützlinge bekämpfen die Larven des Japankäfers im Boden und verhindern, dass er sich weiter ausbreitet. Auch die Gemeinde Kehrsatz hat Massnahmen ergriffen. Diese können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.
Erkennen und Melden
Der Japankäfer ist nicht grösser als ein 5-Rappen-Stück (zirka 1 – 1,5 cm). Er hat fünf weisse Haarbüschel rechts und links sowie zwei grössere weisse Haarbüschel am Hinterteil. Die Flügeldecken sind braun gefärbt und das Halsschild sowie der Kopf schimmern auffällig grün. Er wird zwischen Juni und September angetoffen. Verwechslungsgefahr: Der Japankäfer gleicht dem einheimischen Gartenlaubkäfer.
So melde ich einen Fund
Fotografieren Sie den Käfer von oben und von der Seite. Melden Sie den Fund mit den Bildern der Fachstelle Pflanzenschutz: hc.eb@nemsinagrodahcs oder via Meldeformular des Amts für Landschaft und Natur.
weu.be.ch/de/start/themen/landwirtschaft/pflanzenschutz/schadorganismen-melden/quarantaeneorganismus-melden.html
koeniz.ch/wohnen/umwelt/natur—landschaftspflege/invasive-neozoen.page/1789