Gut ist, was gut ausschaut
Das stimmt natürlich nicht immer. Obwohl die Optik des Fahrzeugs Hinweise auf den Zustand geben kann, ist bei auffällig neuen Teilen auch Vorsicht geboten. Eine Probefahrt ist unerlässlich.
Leasing lohnt sich
Zusätzlich zu den Leasingraten erwachsen Kosten auch durch Treibstoff, Versicherung, Steuern, Reifen, Unterhalt und Reparaturen. Deshalb lieber ein günstigeres Modell wählen: Vielleicht kleiner und älter, dafür aber abbezahlt.
Neupreis bestimmt Kaufpreis
Aufgrund von Wettbewerb und Frankenstärke profitieren Konsumenten schon seit ein paar Jahren von Aktionen, Vergünstigungen und Boni. Wichtig ist daher nicht der ursprüngliche Listenpreis, sondern wie viel das Auto heute wert ist. Vorführwagen oder Occasionen mit Werksgarantie und Gratisservice sollten deshalb stets auch mit den aktuellen Neupreisen verglichen werden.
Einzigartige Gelegenheit
Der Occasionsmarkt ist gross und es kommen täglich viele neue Gebrauchtfahrzeuge hinzu. Deshalb ist es empfehlenswert, sich genügend Zeit zu lassen und umfassend zu vergleichen.
Private müssen nicht erwähnen, wenn es ein Unfallwagen ist
Die Pflicht zur Offenbarung von Unfallschäden gilt auch für Privatpersonen. Bagatellschäden fallen allerdings noch nicht unter diese Pflicht. Wer ein Fahrzeug verkauft oder kauft sollte Klarheit schaffen und im Vertrag festhalten, ob es unfallfrei ist.
Mit Gebrauchtwagen hat man nur Probleme
Bei Occasionen ist das Risiko von Reparaturen grösser, dafür ist der zeitliche Wertverlust kleiner. Obwohl viele Occasionen in einwandfreiem Zustand sind und keine grösseren Probleme als Neufahrzeuge verursachen, empfiehlt sich eine Garantie.
Kaufverträge müssen schriftlich festgehalten werden
Verträge müssen nur schriftlich sein, wenn das Gesetz es vorschreibt. Dies ist beim Kaufvertrag nicht der Fall, eine Quittung reicht also aus.
Auf alle Occasionen gibt es eine Garantie
Garantien können auch ausgeschlossen werden. Der TCS empfiehlt bei älteren Fahrzeugen eine Mindestgarantie auf Teile und Arbeit.
«Ab MFK» ist ein Qualitätsnachweis
«Ab MFK» bestätigt lediglich, dass das Fahrzeug den geltenden Sicherheitsanforderungen genügt und während den nächsten zwei bis drei Jahren nicht mehr vorgeführt werden muss.