Es werden keine radikalen Massnahmen vorgeschlagen, der Gemeinderat setzt vielmehr auf Kontinuität. Die anstehenden Investitionen sollen realisiert werden und auf eine Steuererhöhung im Jahr 2021 wird verzichtet. Zumindest vorerst, denn wie die Gemeindepräsidentin Annemarie Berlinger-Staub verlauten liess: «Der Gemeinderat spricht sich mit seinem Entscheid für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Gemeinde aus. Es gilt, den langfristig eingeschlagenen Weg des Wachstums weiter zu verfolgen, insbesondere sollen auch die anstehenden Investitionen getätigt werden. Mittelfristig wird die Gemeinde den Widerspruch zwischen den wachsenden Ausgaben aufgrund des Bevölkerungswachstums und den stagnierenden Einnahmen jedoch lösen müssen.» Der Gemeinderat ist der Ansicht, dass dies nur mit einer Steuererhöhung zu erreichen ist. Diese jedoch sofort einzuführen, dürfte wenig Chancen haben, nachdem eine solche Anpassung per Abstimmung im Jahr 2019 gescheitert ist. Hinzu kommt die angespannte wirtschaftliche Lage infolge Covid-19.
Wenig Handlungsspielraum
Aber eine Erhöhung in den nächsten Jahren scheint kaum umgehbar zu sein, zumal die Ursachen für das hohe Defizit weitgehend ausserhalb des Einflussbereichs des Gemeinderates liegen. 20 Prozent oder zirka 40 Millionen des Umsatzes kann die Gemeinde beeinflussen. Der Wegzug der Swisscom im Jahr 2021, die Folgekosten der Investitionen, insbesondere bei den Schulanlagen und die steigenden Lehrerlöhne sind einige der Gründe für die negative Entwicklung. Covid-19 verschärft die Situation zusätzlich. Die Steuereinnahmen im Bereich der natürlichen Personen dürften in Köniz aufgrund der Bevölkerungsstruktur nur wenig sinken. Bei den juristischen Personen hingegen ist mit einem deutlichen Rückgang zu rechnen. Die Gemeinde erwartet ein Minus von 5 Millionen Franken gegenüber der Rechnung 2019. Bedingt durch das Coronavirus muss ein spürbarer Anstieg bei den Ausgaben für Sozialhilfe und den öffentlichen Verkehr erwartet werden. Die Gemeinde budgetiert diesen gemäss den Berechnungen des Kantons.
Weiterentwicklung nötig
Die im Rahmen der Aufgabenprüfung 2019 beschlossenen Massnahmen werden weiterverfolgt und konsequent umgesetzt. Diese werden jedoch nicht ausreichen, um einen Fehlbetrag von 9 Millionen Franken zu kompensieren. Der Gemeinderat lehnt eine weitere Aufgabenprüfung ab. Es wäre die 4. Überprüfung innerhalb weniger Jahre und die würde zu einem schmerzhaften Leistungsabbau führen und dies in Bereichen, die bei der Bevölkerung kaum auf Akzeptanz stossen würden, ist sich der Gemeinderat sicher. Deshalb setzt der Rat trotz Defizit auf Kontinuität und wird im Budgetprozess 2021 keine radikalen Sofortmassnahmen beantragen.
Hält der negative Trend an – und davon ist auszugehen – droht der Gemeinde 2022 ein Bilanzfehlbetrag und sie wäre dem Kanton Rechenschaft schuldig. Ein Bilanzfehlbetrag resultiert, wenn mehr als der gesamte Bilanzüberschuss für die Deckung der Fehlbeträge und die Erfolgsrechnung verwendet wird. Im Kanton Bern sind die Gemeinden bei einem solchen Fehlbetrag verpflichtet, ihre Finanzen innert 8 Jahren wieder ins Lot zu bringen. Am 9. November wird das Parlament über das Budget 2021 debattieren.