Ortsplanungsrevision verschoben

Ortsplanungsrevision verschoben

Marschhalt bei der Ortsplanungsrevision. Rund 340 Einsprachen sind gegen das umfangreiche Planwerk eingegangen. Deshalb wird die geplante Volksabstimmung auf 2018 verschoben.

Die neue baurechtliche Grundordnung, bestehend aus Nutzungsplan, Baulinienplan, Schutz­-
plan und Baureglement, lag vom 5. April bis 5. Mai 2017 öffentlich auf. Eigentlich hätte die Könizer Stimmbevölkerung im November über das Planungswerk bzw. die revidierte Ortsplanung abstimmen sollen. Hätte, denn im Rahmen der öffentlichen Auflage gingen bei der Gemeinde rund 340 Einsprachen ein, wie die Verwaltung mitteilt. Das veranlasste den Gemeinderat nun zu einem Marschhalt.

Ein wesentlicher Teil der Einsprachen richte sich gegen den Schutzplan oder stehe in Zusammenhang mit vorgesehenen Aufzonungen und dem Ausgleich von Planungsvorteilen. Zu Themen wie Nutzungsplan, Baulinienplan und Baureglement sind einige wenige Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat auch vom Eingang einer Petition Kenntnis genommen, die eingereicht worden ist. Die Petitionäre wünschen eine Überprüfung des Schutzplanes in den landwirtschaftlichen Gebieten im Gespräch mit den Grundeigen­tümern, schreibt die Gemeinde.

1200 Stimmen in einer Woche
Tatsächlich löste die aufgelegte Ortsplanungsrevision einen Sturm der Entrüstung in der oberen Gemeinde aus. Die Bauern fühlten sich benachteiligt und forderten in ihrer Petition genau das, was der Gemeinderat nun macht: einen Marschhalt.

Innerhalb einer Woche sammelten die Landwirte über 1200 Unterschriften für die Peti­tion «Landschaftsschutz mit den Grundeigentümern und nicht gegen die Grundeigentümer!». In ihrer Petition forderten sie, die Landschaftsschutzgebiete und die damit verbundenen Auflagen noch einmal zu überprüfen und, wo nötig, «im Sinne der Grundeigentümer anzupassen». Zudem seien die Bestimmungen und Auflagen für geschützte Naturobjekte und Lebensräume zu überarbeiten.

Massive Einschränkungen
Die ultimativen Forderungen für eine Anpassung der Landschaftsschutzzonen und des Baureglementes fussten auf dem Umstand, dass die vorgelegte Ortsplanungsrevision für die Landwirte teilweise sehr einschneidende Auswirkungen gehabt hätte. Die darin neu festgelegten Schongebiete und Schutzzonen würden nämlich jegliche Entwicklung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe unmöglich machen und zu teilweise massiven Einschränkungen bei der Bewirtschaftung führen, monierten die Petitionäre. Das gelte besonders für die Ortsteile Mengestorf, Herzwil, Liebewil oder Burst bei Oberried. Diese würden durch die Ortsbildschutzzonen und geplanten Landschaftsschutzzonen total eingeengt. «Eine bedürfnisgerechte Veränderung ist nicht mehr möglich», waren sich die beiden Landwirte Fritz Hänni aus Gasel und Adrian Burren vom Mengestorfberg einig. Die beiden wären durch das neue Regelwerk besonders betroffen gewesen. So hätte Adrian Burren grosse Teile seiner Landwirtschaftsfläche nicht mehr richtig nutzen, sondern lediglich noch Landschaftspflege betreiben können, zeigte sich dieser fassungslos.

Ein weiteres Ärgernis sahen die Landwirte darin, dass sämtliche Obstgärten in der Landwirtschaftszone unter Schutz gestellt würden. Gemäss neuem Baureglement würden die Besitzer verpflichtet, ihre geschützten Obstgärten zu pflegen und in ihrem Umfang zu erhalten. Im kantonalen Raumplanungsgesetz wird dagegen lediglich festgehalten, dass nur die besonders ökolo­­gischen oder schönen Obstgärten geschützt werden sollen. Die Forderung der Gemeinde gehe sogar deutlich weiter als die Direktzahlungsverordnung des Bundes. «Von keinem anderen Grund­eigentümer in der Gemeinde wird verlangt, wie er seinen Garten zu nutzen oder zu pflegen hat.» Eine Entschädigung für den geforderten Mehraufwand sei dabei nicht einmal vorgesehen, sagte SVP-Gemeindepräsidentenkandidat und Mitpetitionär Christian Burren bei der Übergabe der Unterschriften. Für Landwirt Ueli Stähli war klar: Die Ortsplanungsrevision ist noch nicht reif. «Sie hat gewichtige Fehler», befand der BDP-Grossrat. Er sprach sogar von einem Scherbenhaufen und bedauerte, dass viele Fragen über die Folgen der nun vorliegenden Revision der Ortsplanung von den Behörden nicht beantwortet werden können.

Kritik ernst nehmen
Der Könizer Gemeinderat sieht sich nach Auswertung der Mitwirkungsresultate zwar bestärkt, bei der Revision der Ortsplanung die richtige Richtung eingeschlagen zu haben. Allerdings nimmt er die Kritik ernst, wie es in der Mitteilung der Gemeinde weiter heisst: «Die Zahl der Einsprachen und der damit verbundene grosse Bearbeitungssaufwand haben ihn bewogen, die geplante Volksabstimmung vom 26. November 2017 ins Jahr 2018 zu verschieben.» Das genaue Datum, so die Gemeinde weiter, werde zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. «Der Gemeinderat bedauert die Verschiebung, sieht darin aber die Chance, sich mit den vorgebrachten Anliegen sorgfältig auseinandersetzen zu können.»

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