«Juristische Personen werden gegenüber Privatpersonen bei der Kirchensteuer benachteiligt», resümiert der Handels- und Industrieverein des Kantons Bern auch nach dem Bericht des Regierungsrats. Dem HIV wäre ein freiwilliges Modell lieber. Schweizweit wird eine solche Lösung immer mal wieder diskutiert, und schnell wird auch die klare Trennung zwischen Kirche und Staat als Teilbegründung herangezogen. Die Pflichtabgabe für Gewerbe und Firmen stammt aus dem Jahr 1939. Ein alter Zopf? «Das passt nicht mehr in eine moderne Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung», schreibt der HIV in einer Medienmitteilung dazu. Und was sagt der Bericht? Der Regierungsrat bleibt vage – eine echte Auslegeordnung mit klaren Modellen sieht anders aus. Doch das hat seine Gründe. Die Kirchen leisten herausragende Arbeit im sozialen Bereich und übernehmen auch Aufgaben, die sonst der Politik zufallen und anderweitig Kosten verursachen würden. Die Kirche aber, ist schon mitten in diesen Engagements drin. Mehr noch: Man könnte durchaus manche kantonale Sozialstelle infrage stellen, weil es das Pendant bei der Kirche bereits gibt. Doppelspurigkeiten im sozialen Bereich gibt es viele. Doch das ist eine andere «Baustelle». Vorerst bleibt die Kirchensteuer für Firmen bestehen – zur Enttäuschung der Unternehmervereinigungen.
Wie Generationenwohnen gelingen kann
Er gehört zu den Urgesteinen der Könizer Politik. Der ehemalige Parlamentarier Christian Roth hat sich…