«Ein kürzliches Erlebnis im Notfalldienst wirft eine spannende Frage auf: Wer trägt eigentlich die Verantwortung und die Kosten für ein verletztes Wildtier?», fragt sich Verena Völk von der Tierarztpraxis Scherliau in Oberscherli. Hier ihr Bericht:
Ein stacheliges Thema
«Ich stehe in einem Stall und behandle eine Kuh, als das Notfallhandy klingelt. ‹Loset, ich habe einen verletzten Igel gefunden. Könnten Sie schnell vorbeifahren und nach ihm schauen?›, fragt ein Mann. Spontan sage ich zu, schliesslich bin ich ja Tierärztin.
Der Landwirt schaut mich etwas ungläubig an. ‹Das machst du jetzt einfach so? Und wer bezahlt den Einsatz?› Also zücke ich nochmals mein Telefon und rufe den Herrn zurück. ‹Entschuldigen Sie, wie sind Ihre Personalien? Einfach wegen der Rechnung.› Kurze Stille. Dann: ‹… hmmm, bezahlen möchte ich das eigentlich nicht. Die Igelhilfe hat mich an Sie verwiesen.› ‹Und wie haben Sie sich das vorgestellt?›, frage ich. Der Herr weiss es nicht. Und ich in diesem Moment eigentlich auch nicht.»
«Eine Tierarztpraxis ist keine öffentlich finanzierte Anlaufstelle für verletzte Wildtiere», hält Verena Völk fest. «So gross unser Herz für Tiere auch ist – bei so vielen Gratiseinsätzen gäbe es eine Praxis vermutlich nicht mehr lang.» Auch andere Betroffene sind der Meinung, dass Pro-bono-Fälle nicht zur Schicksalsfrage werden dürften.
Nicht umsonst, aber nicht gratis
«Sich an die nächste Tierarztpraxis oder bei einem Notfall ausserhalb der Öffnungszeiten sogar an den tierärztlichen Notfalldienst zu wenden, ist medizinisch sinnvoll», betont Verena Völk. Nur wurde ihr beim geschilderten Erlebnis erneut bewusst, dass die Kostenfrage gar nicht geregelt ist.
Für sie ist klar: «Nur weil ein Tier niemandem gehört, wird unsere Arbeit nicht einfach kostenlos. Es gibt keine öffentliche Kasse, bei der eine private Tierarztpraxis ihre Arbeitszeit, Medikamente, Fahrzeuge und Notfalleinsätze für jedes verletzte Wildtier abrechnen kann.» Eine kostenlose Behandlung sei nicht Pflicht, sondern vielmehr Goodwill. Kulanz habe eine wichtige Eigenschaft: Man könne sie gewähren, aber nicht voraussetzen, so Völk. Es gehe nicht darum, ob ein verletzter Igel Hilfe erhalten soll. Man sollte auch nicht engagierte Menschen oder Organisationen gegeneinander auszuspielen, schliesslich würde im Wildtierschutz grossartige Arbeit geleistet. Aber es sei weder fair noch verständlich, dass die Behandlungskosten einseitig auf Tierarztpraxen abgewälzt würden.
Wer bezahlt denn nun?
«Wenn wir als Gesellschaft wollen, dass verletzte Wildtiere professionelle medizinische Hilfe bekommen, müssen wir auch die Kostenfrage regeln», so Verena Völk. «Vielleicht brauchen wir dafür bessere Strukturen, klare Zuständigkeiten, Finanzierungsmodelle?», lautet denn auch ihre Anregung.
Sie ist damit nicht allein. «Vor der Bewilligung einer Wildtierpflegestation ist sicherzustellen, dass die Kosten für Pflege, Haltung, Fütterung und zeitgemässe tierärztliche Betreuung nachhaltig (mindestens für die Dauer der Bewilligung) gesichert sind. Eine notwendige optimale medizinische Versorgung darf nicht aufgrund von anfallenden Kosten verzögert oder verunmöglicht werden», hält die Schweizerische Vereinigung für Wild-, Zoo- und Heimtiermedizin fest. Das Positionspapier ist auf der Seite der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte GST.
Damit wird gleich ein weiteres Problem sichtbar: Die Pflege eines Wildtiers braucht eine kantonale Bewilligung. Nothilfe an Wildtieren müsse zeitnah erfolgen und deshalb auch ohne vorherige Bewilligung nötig sein, so lautet eine der Forderungen der GST. Einen ähnlichen Wortlaut wies ein Vorstoss von Nationalrätin Meret Schneider (Grüne/ZH) auf, welche eine Anpassung des Jagdgesetzes zum Ziel hatte. Es gehe um eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden müsse. Weil das Jagdgesetz an der Urne knapp abgelehnt wurde, gelangte die Behandlung verletzter Wildtiere und damit auch die Kostenfrage zurück auf Feld 1.
Demnächst beginnt wieder die Igelsaison. Sie sind niedlich, die kleinen Stacheltiere, aber nicht ganz einfach im Umgang. Und betreffend Arztkosten stellen die Praxen zunehmend die «Stacheln» auf.
Eins ist jedenfalls klar: «Die schlechteste Lösung ist diejenige, die offenbar erstaunlich oft funktioniert: Man schickt Finder und Tier einfach zum Tierarzt. Obwohl unser Herz für Tiere gross ist, bezahlt Liebe zum Tier unsere Kosten leider trotzdem nicht.» Und so bleibt am Ende die Frage offen, die jener Landwirt damals Verena Völk «zwischen Kuh und Notfalltelefon» gestellt hatte: «Und wer bezahlt dir eigentlich den Einsatz?» Die Frage dürfte zumindest vorerst unbeantwortet bleiben.
Sonderfall Igel
Igel sind geschützte Wildtiere und dürfen nicht privat gehalten werden. Kranke, verletzte oder unterernährte Tiere hingegen müssen privat gepflegt und baldmöglichst ausgewildert werden.
«Umgehend Igelfachstelle kontaktieren», so der Tipp einer Tierorganisation im Fall eines gefundenen niedlichen Stacheltiers. Die Fachstelle befindet über das weitere Vorgehen. Aber: Wer befiehlt (Gesetzgeber, Fachstelle) muss nicht zwingend auch zahlen. Wildtiere gelten gesetzlich als herrenlos, weshalb offizielle Stellen Tierarztkosten in der Regel nicht übernehmen. Wer einen verletzten Igel zum Tierarzt bringt, gilt rechtlich als Auftragserteiler, haftet aber nicht automatisch für die Gesamtkosten. Häufig (be)handeln Tierarztpraxen aus Kulanz kostenlos oder verzichten auf einen Teil ihrer Kosten. Die aktuell geltende Regelung wird von der Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte kritisiert.