Die Aula war voll, als Gemeinderätin Christine Jenni die Anwesenden begrüsste. Die Fragen in der zweiten Hälfte des Abends zeigten: Richtpläne oder Zonen sind mehr als behördendeutsche Begriffe. Sie betreffen schlussendlich Menschen, die vielleicht eine Heubühne umnutzen oder für ihren Traktor einen Unterstand bauen möchten – und manchmal von kommunalen oder kantonalen Vorgaben gebremst werden. «Wir führten über zwei Jahre lang Gespräche mit Grundeigentümern, die sich eine Ein-, Aus- oder Umzonung wünschten», erzählte Christoph Stäussi. Er ist Geograph bei der Lohner + Partner AG und begleitet zusammen mit Umweltingenieur Christoph Giger, landplan AG, den Gemeinderat bei der Ortsplanungsrevision. «In den letzten zwanzig Jahren ist viel passiert; die Gesetzgebung hat sich geändert», nennt er den Grund der Revision. Damit meint er zum Beispiel das 2014 revidierte Raumplanungsgesetz oder den kantonalen Richtplan, aber auch das Regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungsentwicklungskonzept: «Wir müssen all das berücksichtigen.»
Neues Bauland nur mit Auszonen
Die beiden Raumplaner und die Baukommission zusammen mit dem Gemeinderat überprüften darum die Bauzonen und die Landschaftsplanung. Sie setzten dabei auch die Gewässerräume und Naturgefahrenkarte um. Es gehe da-rum, zu schauen, was sich bewährt habe und was angepasst werden müsse. Zu letzterem gehören Begriffe und Messweisen im Bauwesen. Der Kanton will diese nämlich bis Ende 2023 harmonisieren. Ein weiteres Beispiel ist die «Weilerzone WZ» in Oberbütschel und Hinterfultigen. Der Kanton versteht darunter aber etwas anderes – was Baugesuche aus den beiden Ortsteilen immer wieder vor Probleme stellte. Darum werden sie nun zur «Sonderzone Hinterfultigen und Oberbütschel SHO». Ein grosses Thema ist das Einzonen von Wohnbauland – dies ist in Rüeggisberg ohne kompensierendes Auszonen von solchem nicht möglich. «Wir haben aktuell bereits mehr Reserve an Bauland, als es vom Kanton erlaubt wäre», so Stäussi. Darum wurden Grundeigentümer mit solcher Reserve kontaktiert. Einige davon werden nun ihr Bauland auszonen lassen, damit andernorts gebaut werden kann. Der Geograph stellt aber klar, dass es keine neuen Siedlungen auf der grünen Wiese geben wird: «Es geht um den Schutz des Kulturlands und damit um Siedlungsentwicklung nach innen.»
Neue Projekte?
Konkret möchte der Gemeinderat das alte Schulhaus im Dorf für die Wohnnutzung freigeben. Dank einer kompensatorischen Auszonung kann es in eine Zone mit Planungspflicht (ZPP) umgewandelt werden. Auch das Pfarrhaus soll neu zur Dorfkernzone gehören, anstatt zur Zone für öffentliche Nutzung – auf Wunsch der Kirchgemeinde, weil mittelfristig nicht mehr nur Pfarrpersonen darin wohnen werden. Im Dorfzentrum machten die Planenden zwei grössere Gebäude aus, die zukünftig nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden. Weil für eine allfällige Umnutzung aber noch viele Hürden zu nehmen sind, soll es für sie nun einen Richtplaneintrag geben. So wird dem Kanton signalisiert, dass hier mittelfristig noch Änderungen kommen werden. Das Restaurant Viva erhält eine eigene Gastgewerbezone, um den Einbau einer Wirtewohnung zu ermöglichen. Ortsteile von besonderem historischen Wert werden als «Baugruppen» definiert und auf den Dorfkern, das Kloster und die Weiler Mättiwil, Tromwil, Oberbütschel und Vorderfultigen reduziert.
Im engen Rahmen
Das Mitwirkungsverfahren läuft noch bis am 3. Oktober. Bis dahin sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, Fragen, Kritik oder Vorschläge einzubringen. Nach dem abschliessenden Bericht des Gemeinderats geht die revidierte Ortsplanung in die kantonale Vorprüfung. Auf eine Antwort müssen Gemeinden aktuell rund ein Jahr warten. Danach folgen die öffentliche Auflage mit Einsprachemöglichkeit sowie gegebenenfalls Einigungsverhandlungen. «Allerfrühestens», wie Stäussi betonte, würde die Vorlage im Sommer 2024 vor die Gemeindeversammlung kommen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass im weitläufigen Rüeggisberg viel Arbeit in der Ortsplanungsrevision steckt, aber dass es nicht zu neuen Überbauungen auf der grünen Wiese kommen wird. Anliegen und Wünsche aus der Bevölkerung sind zahlreich vorhanden. In der Fragerunde kam sogar einiges an Frustration auf. Etwa darum, weil der eingangs erwähnte Unterstand für den Traktor nicht gebaut werden darf. «Das hat mit dem Kanton zu tun, da sind uns leider die Hände gebunden», musste Christine Jenni den Betroffenen enttäuschen. Es wurde klar, dass sich Gemeinderat und die beiden Planer im von Kanton zum Teil eng gesteckten Rahmen bewegen – aber alles daransetzen, Rüeggisberg auch in Zukunft als attraktive Wohngemeinde zu gestalten.