Baustart für die Velohauptroute erfolgt

Baustart für die Velohauptroute erfolgt

Die Gemeinden Bern und Köniz wollen bis Ende dieses Jahres eine Velohauptroute von Bern über die Schwarzenburg­strasse bis zum Brühlplatz realisieren. Seit letztem Monat werden die notwendigen Massnahmen umgesetzt. Während der Bauzeit muss mit grösseren Verkehrsbehinderungen und Bauemis­sionen gerechnet werden.

In der Agglomeration Bern wird das Verkehrsaufkommen in den nächsten Jahren weiter zunehmen. Die Gemeinde Köniz ist – in Abstimmung mit den übergeordneten regionalen Zielen – bestrebt, einen möglichst grossen Anteil des erwarteten Mehrverkehrs auf umweltverträgliche Weise aufzufangen.
Synergien nutzen
So hat der Könizer Gemeinderat Ende 2016 das Programm «Fuss-Velo-Köniz» mit dem Ziel lanciert, den Veloanteil am Gesamtverkehr zu erhöhen und auch den Fussverkehr zu stärken. Ein wichtiger Baustein dieser Strategie ist die Realisierung einer Velohauptroute vom Hirschengraben über den Eigerplatz und die Schwarzenburgstrasse bis zum Brühlplatz. Die Velohauptrouten verfügen über eine durchgängige Infrastruktur, eine attraktive Wegführung und ein hohes Mass an Sicherheit.

Um Synergien zu nutzen, werden im Zuge der Massnahmen für die Velohauptroute auf der Schwarzenburgstrasse auch darunterliegende Werkleitungen ersetzt. Die gesamten Bauarbeiten sind umfangreich und dauern bis vor­aussichtlich Ende Jahr, bis dahin wird die Baustelle immer wieder «wandern». Auf der Schwarzenburgstrasse im Raum Liebefeld/Köniz muss daher in dieser Zeit mit grösseren Verkehrsbehinderungen gerechnet werden, obwohl im Baustellenbereich stets zwei Fahrspuren und mindestens eine Trottoirseite zur Verfügung stehen werden. Dem Zweiradverkehr wird empfohlen, die Baustelle zu umfahren und etwa die Wabersacker- und Hessstras­se als Ausweichroute zu nutzen. Die Buslinie 10 verkehrt auf ihrer Stammroute, gewisse Haltstellen müssen jedoch vorübergehend verschoben werden. Umleitungen werden nicht signalisiert.

Einschränkungen so gering wie möglich
Daniel Matti, Leiter Abteilung Verkehr und Unterhalt, erklärt zu all den Einschränkungen, insbesondere auch für Gewerbetreibende: «Die Bauherrschaft ist bestrebt, die Einschränkungen für alle – Anwohnerinnen und Anwohner, Verkehrsteilnehmende und Gewerbe – so gering wie nur irgendwie möglich zu halten. Im Baustellenbereich wird es zu temporären Aufhebungen von Parkplätzen kommen. Die Zugänge zu den Liegenschaften sind jederzeit gewährleistet, allenfalls sind während gewissen Zeiten Umleitungen zu beachten.»

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