Könizer OPR vor dem Abschluss

Könizer OPR vor dem Abschluss

Die Könizer Ortsplanungsrevision (OPR) gelangt in die letzte Phase. Der Volksentscheid zur OPR soll am 26. November 2017 erfolgen.

Die Ortsplanungsrevision (OPR) ist eines der wichtigsten Geschäfte der aktuellen Legislatur. «Dem Gemeinderat ist es ein Anliegen, die OPR im November zur Abstimmung zu bringen», betonte Gemeinderatspräsident Ueli Studer an einer Medienkonferenz Ende März. Gemeinsam mit Gemeinderätin Katrin
Sedlmayer und Rita Haudenschild orientierte Studer über den Stand der OPR – nicht in irgendeinem Sitzungsraum, sondern auf dem Gurten. Sein zufriedenes Fazit: «Wir sind auf der Ziel-
gerade».

Entwicklung nach Innen
Vom Aussichtsturm ist eins zu eins sichtbar, worum es in der aktuellen Ortsplanung im Kern geht: um eine Gemeinde, die Stadt und Land vereint. Und um eine Gemeinde, die stetig wächst. Aus der Vogelperspektive offenbart sich dieses Wachstum beispielsweise anhand der Überbauung beim «Liebefeld Park» oder bei den «Vidmarhallen». «Wir wollen das Rad nicht neu erfinden, sondern den bestehenden Weg der Verdichtung weitergehen», so Ueli Studer. Der Punkt «verdichtetes Bauen» ist denn auch einer der Schwerpunkte der Revision.

Die Bauzonenbilanz ist ausgeglichen. Der Gemeinde gelang es bisher, Wachstum nicht auf Kosten von Kulturland zu ermöglichen. Vom Turm aus gut erkennbar ist dieses Konzept anhand des «grünen Bandes», ein Kernelement des Könizer Raumentwicklungskonzepts aus dem Jahre 2007, das auch in die OPR aufgenommen wurde. Mit der Siedlungsentwicklung nach Innen soll Raum für neue Wohnungen und Gewerbe dort geschaffen werden, wo Siedlungsgebiete bereits bestehen. So kann die Gemeinde zwar wachsen, ohne dafür jedoch Kulturland opfern zu müssen. Der Forderung des Könizer Parlaments aus dem Jahr 2008 wurde damit Rechnung getragen: Diese lautete, die Revision der baurechtlichen Grundordnung ohne Vergrösserung der Bauzonen umzusetzen. «Das Ziel ist ein moderates Wachstum in bestehenden Infrastrukturen, nicht Wachstum um jeden Preis.»

«Einzelne Areale, etwa das Zentrum Köniz Nord, die Station Liebefeld, die Station Wabern oder die Balsigermatte sind im Richtplan der Gemeinde aufgeführt, jedoch nicht Teil der vorliegenden baurechtlichen Grundordnung», erläuterte Ueli Studer. «Der Gemeinderat will bei diesen Schlüsselvorhaben eigenständige Diskussionen und Entscheide der Stimmberechtigten herbeiführen.»

Aktualisiert und vereinfacht
Die Ortsplanungsrevision wurde in mehreren Schritten gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeitet und darauf basierend revidiert. Gemeindeplaner Stephan Felber: «Die Planwerke und Baureglemente wurden überprüft und aktualisiert, z.T. zusammengelegt, vereinfacht und digitalisiert.» Mit dem neuen Baureglement wurden zudem die Vorgaben des kantons­übergreifenden Konkordates zur Harmonisierung der Baubegriffe (Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe IVHB) umgesetzt und die Baubegriffe und Messweisen an die Bestimmungen des Konkordates angepasst.

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