Legal – aber auch legitim?

Legal – aber auch legitim?

429 Unterschriften sind vor einem knappen Jahr bei der Burgergemeinde Bern eingegangen. Sie fordern den Kahlschlag dieses Waldes zu stoppen. Die Burgergemeinde verweist ihrerseits auf die Rechtmässigkeit des «Schlags». Zufrieden sind die Petitionäre mit dieser Antwort allerdings nicht.

Für viele Menschen ist dieser Waldabschnitt mit seinen zahlreichen Wegen ein Naherholungsgebiet. Für die Umwelt selbst ein CO2-Senker, ein Feinstaubfilter, Sauerstoffproduzent, Regenerzeuger, Wasserspeicher oder, wie es die «Freundinnen und Freunde des Könizbergwaldes» ausdrücken: ein Verbündeter im Klimawandel. Aus diesem Grund wehrt sich die Gruppierung gegen die aus ihrer Sicht übermässige Bewirtschaftung. Die Burger reagieren mit einem Antwortschreiben. «Der Forstbetrieb der Burgergemeinde hält sich bei der Bewirtschaftung seiner Wälder an die Vorgaben aus dem kantonalen Waldgesetz», heisst es im Antwortschreiben. Der deutlich sichtbare Eingriff sei der heute üblichen Handhabe zuzuschreiben, wonach solche weniger häufig als früher, dafür grossflächiger seien; diese Veränderung habe gesellschaftliche, technische und wirtschaftliche Gründe. «Die Antwort der Burgergemeinde überzeugt nicht», kommentieren die «Freunde». Die Sorge um diesen wichtigen Verbündeten bliebe bestehen. Es mag wohl stimmen, dass die Burgergemeinde als drittgrösster Waldbesitzer der Schweiz viel für die Menschen in den Naherholungsgebieten tut und viele Wege zur Verfügung stellt. Ob aber die Holzschläge in dieser Grössenordnung auch legitim sind, ist eine andere Frage. Eine, die aus ökologischer Sicht von einer grossen Gruppierung bezweifelt wird.

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