Ratgeber – rund um Betreuung und Pflege

Ratgeber – rund um Betreuung und Pflege

«Es ist vielleicht eine heikle Frage, aber stellen darf man sie ja vielleicht: Ich frage mich ob alle Personen in den Alters- und Pflegezentren eine Patientenverfügung haben? Vielleicht wollen ja gar nicht alle im Falle einer Coronaerkrankung ins Spital und an eine Lungenmaschine. Wie wird das eigentlich gehandhabt?»

Herzlichen Dank für Ihre Frage. Unser Grundsatz lautet stets: Fragen darf man immer stellen, ob sie nun heikel sind oder nicht. Aber als heikel empfinde ich Ihre Frage gar nicht, sondern vielmehr als sehr wichtig. Das Verfassen einer Patientenverfügung ist für alle, längst nicht nur für ältere Personen oder für Bewohnende eines Pflegeheims, etwas ganz Wichtiges. Denn in einer Patientenverfügung können Sie die Wünsche, Vorstellungen und Bedürfnisse festhalten, die Ihnen wichtig sind – für den Fall, dass Sie einmal nicht mehr selbst entscheiden können. Häufig werden Patientenverfügungen gleichgesetzt mit dem Entscheid, ob man lebensverlängernde Massnahmen möchte oder nicht. Diese Punkte bilden einen Teil der Patientenverfügung. Darüber hinaus können Sie jedoch eine Vielzahl weiterer Themen festhalten: was Sie unter Lebensqualität verstehen; welche Überzeugungen und Werthaltungen für Sie besonders wichtig sind; und ob Sie eine Vertretungsperson einsetzen möchten, welche Ihre Interessen für Sie wahrnimmt.

Gerade für Angehörige und nahestehende Personen kann es eine grosse Entlastung sein, wenn sie wissen, was Betroffene sich wünschen, und dies in einer Patientenverfügung festgehalten ist. Das Verfassen einer Patientenverfügung ist jedoch ein höchstpersönliches Recht. Niemand ausser Ihnen selbst darf eine solche Verfügung für Sie verfassen. Danach richten wir uns auch im Pflegeheim. Wir unterstützen Bewohnende und Angehörige gerne beim Ausfüllen der Unterlagen oder bei Gesprächen und Themen. Jedoch das Bedürfnis nach und das eigentliche Verfassen der Verfügung sind ein persönliches Recht, das nicht von Aus­stenstehenden beeinflusst werden darf.

Was nebst dem schriftlichen Verfassen der Patientenverfügung vielleicht fast noch wichtiger ist: Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen und nahestehenden Personen. Unterhalten Sie sich über die Themen der Patientenverfügung, über das, was Sie möchten und was Sie nicht möchten. Das sind vielleicht nicht ganz leichte Unterhaltungen, denn wer spricht schon gerne im Alltag über Krankheit, Pflege, ja das Sterben? Es sind dies aber ganz wichtige Gespräche, damit die Menschen, die Ihnen nahestehen, dereinst wirklich wissen und verstehen, was Sie möchten. Manchmal passieren Dinge, die man sich so nie hätte vorstellen können. In solchen Situationen hilft es allen Beteiligten, wenn Ihre nahestehenden Personen Sie und Ihre Bedürfnisse gut kennen und so gemeinsam mit den behandelnden Personen eine Lösung in Ihrem Sinne finden können.

Denken Sie zu guter Letzt daran, Ihre Patientenverfügung regelmässig alle paar Jahre zu aktualisieren, da sich Ihre Lebensumstände und Einstellungen unter Umständen ändern und die Antworten anders ausfallen werden.

Vorlagen für Patientenverfügungen zum Herunterladen und Ausdrucken finden Sie bei verschiedenen Institutionen, zum Beispiel bei Pro Senectute www.prosenectute.ch oder bei FMH, dem Berufsverband der Schweizerischen Ärztinnen und Ärzte: www.fmh.ch
Christine Chappuis

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