Die Verantwortlichen gehen davon aus, dass die Bevölkerung im Kanton Freiburg bis 2050 um 50% auf 450’000 Einwohner anwachsen wird. Mit dem Kantonalen Richtplan stellt man die Weichen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden. Er enthält Strategien und Instrumente zur Schaffung von hochwertigen Arbeitsplätzen, zur Gewährleistung von öffentlichen Versorgungen und Infrastrukturen und einer effizienten Mobilität. Die wirtschaftliche Attraktivität im Einklang mit der Erhaltung von natürlichen Lebensräumen, Wäldern und schützenswerten Landschaften wird angestrebt. Der Kantonale Richtplan gilt für einen Zeitraum von mindestens zehn Jahren und ist so konzipiert, dass jederzeit Anpassungen möglich sind.
5 Jahre Zeit
Im Mai 2014 trat das Bundesgesetz über die Raumplanung in Kraft. Die Kantone haben bis 2019 Zeit, ihre Gesetzgebung entsprechend anzupassen. Bund, Kantone, Städte und Gemeinden arbeiten gemeinsam an einer nachhaltigen räumlichen Entwicklung. Im Gesetz werden die Raumplanung koordiniert und die erlaubten Bodennutzungen verbindlich festgelegt. Ziele dabei sind: Siedlungsqualität, regionale Vielfalt zu erhalten, natürliche Ressourcen zu sichern, Mobilität zu gewährleisten, die Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und die Zusammenarbeit zu fördern. Die Regierung, namentlich der Staatsrat, will den Regionen und Gemeinden die Raumplanung nicht vorschreiben, sondern einen regionalen Richtplan einführen, um an deren Verantwortung zu appellieren und sie in ihren Koordinationsaufgaben zu unterstützen. «Im Sense- und Seebezirk funktioniert dies ausgezeichnet. Die Oberämter haben ihre Aufgaben gemacht und einen regionalen Richtplan erstellt», bestätigt Jean-François Steiert.
Fächerübergreifend
Die Siedlungsstrategie gibt die Richtlinien für die Ausrichtung des neuen Kantonalen Richtplans vor. Bestehende Zonen werden bevorzugt, die Siedlungsentwicklung nach innen gefördert. Jede neue Bauzone muss an den öffentlichen Verkehr angeschlossen sein. Auf einer begrenzten Fläche rund um das Kantonszentrum und die sechs Regionalzentren, wie Düdingen-Tafers oder Murten, soll der Grossteil des zu erwartenden Bevölkerungswachstums aufgenommen werden. Die Siedlungs- und die Mobilitätsstrategie sind aufeinander abgestimmt. Man setzt dabei unter anderem auf neue Autobahnanschlüsse und den Ausbau des regionalen Bahnverkehrsnetzes.
Das Siedlungsgebiet legt für die Bezirke die Planung neuer Bauzonen fest. Diese müssen mit bestehenden Zonen baulich verbunden sein. Wohn- und Arbeitszonen werden in den Zentren und in der Nähe von gut erschlossenen Verkehrsverbindungen konzentriert. Das besiedelte Gebiet wird verdichtet und kleinere Arbeitszonen zusammengefasst, bevor eine Erweiterung von neuen Bauzonen in Erwägung gezogen wird. 400 Hektaren freie Fläche stehen für Arbeitszonen zur Verfügung. Genug, um die erwartete Entwicklung aufzunehmen. Allerdings sind diese verkehrstechnisch nicht immer günstig gelegen oder zu klein.
Der Richtplan will den ländlichen Raum und den Mindestumfang der Fruchtfolgeflächen sichern. «Im Energiebereich wird auf das Sparen und die bessere Nutzung der erneuerbaren, einheimischen Energien, wie zum Beispiel Wind- und Sonnenenergie und Biogas, gesetzt», erklärt Olivier Curty. Der Tourismus ist ausbaufähig und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mit innovativen Projekten will man diesen ankurbeln, Attraktionen zusammenführen und sich vermehrt den Bedürfnissen der Touristen anpassen.
Chance für die Zukunft?
Im Richtplan müssen die kantonalen Projekte eingetragen sein. Während der Podiumsdiskussion zeigten sich einige ziemlich skeptisch. Werden die ländlichen Regionen, die nicht nahe bei den regionalen Zentren liegen, verkümmern oder gar aussterben? Jean-François Steiert beruhigt: «Alle Gemeinden und Regionen werden in Zukunft wachsen; einige eben schneller als andere.» Der Kantonale Richtplan ist bis am 10. Januar 2018 in der öffentlichen Vernehmlassung. Sämtliche Dokumente können von den Bürgern bei den Oberämtern, den Gemeinden oder beim BRPA oder unter www.fr.ch/raum eingesehen werden.