Noch vor einigen Jahrzehnten führte die Gemeinde Rüeggisberg sechs Schulstandorte. Nach und nach wurden die Schulhäuser in den Aussenbezirken geschlossen. Und nach dem Verlust des Schulhauses Helgisried, das bekanntlich beim Unwetter 2010 durch einen Murgang beschädigt wurde, ist Bewegung in die Schulhaus-Neuorganisation gekommen. Bereits im Jahre 2013 haben sich die Stimmberechtigten entschieden, die verbliebenen Schulstandorte «altes Schulhaus Rüeggisberg» und Vorderfultigen aufzuheben und die Schule fortan an zentralem Standort in der Schulanlage Ziegelacker Rüeggisberg zu führen. Dies unter Beibehaltung der Oberstufe.
Das führt dazu, dass die Gemeinde Rüeggisberg im Ziegelacker mehr Schulraum schaffen muss. Schon seit dem Sommer 2015 ist eine Kindergartenklasse aus Platzgründen in mobilen Containern untergebracht. Auch nimmt der Raumbedarf wegen Einführung neuer Schulfächer sowie Platzbedarf der Schulleitung und des Sekretariats laufend zu. Und trotz der Auslagerung der Oberstufe nach Riggisberg, die an der Gemeindeversammlung im Dezember 2017 nochmals zur Abstimmung kam und anders als vor fünf Jahren bewilligt wurde, wird es an Schulraum fehlen.
Definitiv ohne Vorderfultigen
Das Schulwesen beschäftigt die Behörde und Bevölkerung in Rüeggisberg seit Jahren intensiv. Es gab auch immer wieder kritische Stimmen oder es wurde gegen den Gemeinderat entschieden. An einem «Runden Tisch» wurden aus der Bevölkerung die unterschiedlichsten Meinungen angehört und diskutiert.
Als Erkenntnis und Resultat davon wurde die Spezialkommission um zehn Mitglieder auf
17 Personen aufgestockt. Die Leitung dieser Spezialkommission hat nach wie vor der ehemalige Gemeinderat Roger Stirnemann inne. In sieben Sitzungen hat die Kommission zusammen mit dem Gemeinderat und Architekten Adrian Leuenberger umfassende Abklärungen und Variantenstudien vorgenommen. Dabei wurde auch wieder der Schulstandort Vorderfultigen geprüft. Weil aber der Um- und Ausbau der Schulanlage Ziegelacker so oder so zwingend ist, fiel Vorderfultigen weg.
Variante A: Um- und Ausbau Schulanlage
Auf Antrag der Spezialkommission hat sich der Gemeinderat für die Aufstockung des Schultraktes Ziegelacker um ein Stockwerk entschieden. So kann die zusätzlich benötigte Fläche von 950 Quadratmetern Schulraum gebaut werden, ohne die Aussenflächen einzuschränken. Einzig soll auf der Nordseite der Schule ein zusätzlicher dreigeschossiger Anbau entstehen. Nebst kleineren Raumanpassungen enthält diese Variante auch die fällige energetische Sanierung des Gesamtgebäudes. Das bestehende Schulhaus ist über 30-jährig und energietechnisch ungenügend. Darum macht es Sinn, gleichzeitig mit der Aufstockung die darunterliegenden Räume mit neuen Fenstern und Dämmung der Gebäudehülle energetisch zu sanieren. Bei dieser Variante A für den Um- und Ausbau der Schulanlage Ziegelacker wird mit Kosten von 4,4 Mio. Franken gerechnet.
Variante B: Um- und Ausbau Schulanlage und Neubau einer Turn- und Mehrzweckhalle
Die Variante B beinhaltet zusätzlich zum Um- und Ausbau der Schulanlage Ziegelacker den Neubau einer Turn- und Mehrzweckhalle. Diese Kosten werden auf neun Mio. Franken geschätzt. Die bestehende Turnhalle ist im Jahre 1977 noch vor dem Schulhausbau erstellt worden und ist energetisch ebenfalls sanierungsbedürftig. Laut Machbarkeitsstudie sind die Sanierungskosten mit 3,5 Mio. Franken gegenüber dem Neubau von 4,6 Mio. Franken unerwartet hoch ausgefallen.
Der Neubau einer Turn- und Mehrzweckhalle anstelle der Sanierung ist neben dem Kostenfaktor auch darum interessant, weil die neue Halle nach BASPO (Bundesamt für Sport) gebaut würde. Das heisst, dass der Neubau grösser würde, was die Platzprobleme bei grösseren Geschäfts-, Konzert- oder Sportveranstaltungen entschärfen würde.
Der Gemeinderat ist sich der hohen Kosten bewusst. Doch ist die finanzielle Tragbarkeit für die Betriebs- und Folgekosten gemäss laufendem Finanzplan gegeben. Und abgestützt auf die langfristig ausgerichtete Finanzpolitik ist diese wichtige Vorlage im Rahmen des mehrjährigen Investitionsprogramms finanzierbar. Die Bevölkerung kann an der Urnenabstimmung vom 25. März zu diesen Variantenvorhaben abstimmen.