Bereits seit dem 13. Jh. erwarben die – vor allem im Tuchgewerbe – reich gewordenen Bürger systematisch Grundbesitz des alten Adels im Umland der Stadt Freiburg. Während die Hoheitsrechte so allmählich an die Stadt übergingen, blieb der Grund und Boden den Käufern. Diese lösten als neue Oberschicht den alten Adel ab, eiferte diesem aber nach. Obwohl eigentlich Bürger und Kaufmann oder Handwerker, zog sich diese neue Oberschicht im Lauf des Spätmittelalters aus dem Gewerbe, das sie einst reich gemacht hatte, zurück. Man wurde zum Patrizier, übte ein städtisches Amt aus und wurde Rat, Venner und Vogt, man diente als Offizier in einer eigenen oder fremden Söldnerkompanie, bezog Pensionen und lebte, wie vorher nur der Adel, von den Einkünften des Grundbesitzes.
Dieses adlige Leben bestimmte mehr und mehr das Lebensgefühl und den Lebensstil. Allerdings hatten die neuen Grundherren durchwegs die Burgen des alten Adels aufgegeben. Die dazugehörenden Bauerhöfe waren nun Zentrum der jeweiligen Grundherrschaften. Hatten sich die neuen Besitzer anfangs dort einfach einige Stuben eingerichtet, entstanden bald an ihrer Stelle erste Herrenhäuser. Hauptwohnsitz blieb aber die Stadt, und die Herrenhäuser waren selten mehr als zwei oder drei Wegstunden von Freiburg entfernt, denn die meisten ihrer Besitzer waren ratspflichtig und mussten jederzeit damit rechnen, innert Kürze zu einer Sitzung aufgeboten zu werden. Diese Herrenhäuser dienten in erster Linie als Verwaltungszentren der zugehörigen Grundherrschaft, wurden aber auch als Jagdhäuser, Sommer- oder Herbsthäuser genutzt. Ganzjährig bewohnt wurden sie nur vereinzelt von Patriziern, die sich aus dem aktiven Leben zurückgezogen hatten; erst im 19. Jahrhundert wurden viele Herrenhäuser zu ständigen Wohnsitzen ausgebaut.
Zwar ist Wünnewil bereits seit der Römerzeit besiedelt und urkundlich 1128 erstmals fassbar, der hochmittelalterliche Sitz der Herrschaft lag aber beim sogenannten Altschloss. Das Herrenhaus de Weck entstand jedoch nicht dort, sondern im Weiler Bluemisberg. Es wurde 1623-1632 für Rudolf Weck und seine Gemahlin Marie Heimo errichtet. Die Familie (de) Weck ist ein gutes Beispiel für eine Freiburger Aufsteigerfamilie. Der Ahnherr, Pierre du Borjat genannt Cugnyet, ein Fussbote, liess sich 1507 in Freiburg nieder und wurde dort Bürger. Bereits ab 1520 stellte die Familie Ratsmitglieder. Rudolf Weck (1582-1655) durchlief eine typische Karriere: Er begann seine beeindruckende Laufbahn als Fähnrich, später Leutnant in französischen Diensten in der Kompanie seines Vaters. Ab 1608 sass er im Rat der Zweihundert, ab 1612 im Rat der Sechzig, ab 1619 im Geheimen Rat. 1620 wurde er Venner, 1625 Zeugherr, 1628 Bürgermeister und 1648-1655 amtete er als Schultheiss von Freiburg. Ausserdem war er 1613-1618 Vogt von Corbières und 1635-1643 Hauptmann und Besitzer einer Kompanie in genuesischen Diensten.
Das Herrenhaus de Weck ist der einzige Herrensitz im Kanton Freiburg, der bis heute im Besitz der Familie steht, die den Bau einst errichtet hatte. Obwohl zu einer Zeit erbaut, in der der Frühbarock bereits in Mode kam, ist das Gebäude ein grossartiges Zeugnis für die Beständigkeit der spätgotischen Architektur und die Verbreitung von Renaissance-Motiven. Wie für diese Zeit üblich, handelt es sich um ein eher kleines, rechteckig gemauertes Gebäude mit einem Obergeschoss unter einem steilen, abgewalmten Satteldach aus Ziegeln. Das sind ebenso typische Merkmale städtischer Oberschichtsarchitektur wie die gekehlten Zwillings- und Drillingsfenster, die auf einem durchlaufenden Gesims aufgereiht sind. Auch das Innere stammt noch aus der Bauzeit und enthält Räume mit Bohlen- und Kassettendecken, intarsiertem Täfer sowie Wanddekorationen mit Scheinarchitektur, Rollwerk, Früchtegirlanden und Mauresken. Als wohl einzige bauzeitliche Heizung diente ein grosser Kamin, während die Kachelöfen jünger sind. Interessant sind auch die hygienischen Verhältnisse: Die Aborte lagen rund 15 Meter vom Haus abgerückt in einem kleinen Fachwerktürmchen und waren über eine zweigeschossige Holzgalerie mit diesem verbunden.


