Ab Sommer 2027 stehen beim Morillon-Schulhaus Provisorien. Der Grund sind Einsprachen und eine Beschwerde gegen die Anpassung der Überbauungsordnung. Das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) des Kantons Bern hat die Einsprachen zwar abgewiesen, aber die Einsprechenden haben diesen Entscheid mit einer Beschwerde angefochten. Damit ist das ganze Bauvorhaben bis auf weiteres blockiert. Das Problem bei der Beschwerde ist eine Anpassung der Nutzungsbestimmungen für die neue Sportanlage. Aber ohne diese Anpassung der Überbauungsordnung sind die Sportanlagen nicht zonenkonfrom. Die Gemeinde muss sich nun auf Übergangslösungen einstellen, weil der Schulbetrieb frühestens im August 2028 aufgenommen werden kann. So wichtig die Möglichkeit ist, dass man sich gegen Bauvorhaben wehren und einsprechen darf, so frustrierend ist es derzeit für die Gemeinde, weil immer wieder Projekte wegen Einsprachen ins Stocken geraten. Bringen tut es in den wenigsten Fällen etwas, wenn der Kanton seine Einwilligung gegeben hat. Wie heisst es so schön: Verschoben ist nicht aufgehoben. Aber schaden tut es. Im Falle von Morillon der ganzen Schule, die nun nicht mehr um ein Obligatorium herumkommt. Gesellschaft und Gemeinde sind gefordert zu überlegen, wieso es immer mehr Einsprachen gibt? Wird zuwenig miteinander kommuniziert oder verhindern Nachbarn aus Prinzip? Auf alle Fälle wird Morillon zu einer teuren Einsparung.
Wie Generationenwohnen gelingen kann
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