Herr und Frau Schweizer und ihr Geld: Darüber ist ausserhalb des engeren Kreises meist wenig bekannt. Die Steuerbehörden hingegen kennen die finanziellen Verhältnisse bis ins Detail. In Freiburg liegen die Register der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern jeweils im September und Oktober öffentlich auf. Nur in sieben Kantonen können Privatpersonen überhaupt Steuerinformationen Dritter erhalten – und nur in Freiburg und Neuenburg im Rahmen einer öffentlichen Auflage. In Zürich, Bern, St. Gallen, Waadt und im Wallis braucht es je nach Kanton ein begründetes Gesuch, den Nachweis eines wirtschaftlichen Interesses oder es gelten andere Einschränkungen. Teilweise können Steuerpflichtige ihre Daten gar sperren lassen. Gross scheint die Neugier allerdings nicht zu sein. In Tafers wollten in den letzten fünf Jahren nur sieben Personen Einsicht nehmen. «Dies könnte mit der Gebühr von 8 Franken pro Einsichtnahme zusammenhängen», sagt Finanzverwalter Silvio Rolli. Und fügt an: «Und man sieht nur den Steuerbetrag. Das steuerbare Einkommen und Vermögen muss man sich selbst ausrechnen. Vor allem beim Einkommen gibt es viele Faktoren, welche eine Interpretation zum tatsächlichen Einkommen verunmöglichen.» Auch in Wünnewil-Flamatt ist das Interesse bescheiden, wie Jacqueline Klaus von der Gemeindeverwaltung auf Anfrage schreibt: «In den letzten fünf Jahren hat niemand Einsichtnahme verlangt.»