Nun ist bekannt geworden, dass die zuständige GantrischPlus AG ein Gesuch um Nachlassstundung eingereicht hat, das in der Zwischenzeit durch die Instanz bewilligt wurde. Die Kartenannahmestellen sind gebeten, vorsorglich auf die Akzeptanz der «Gantrisch Card» zu verzichten. Die Karte kann aktuell nicht eingelöst werden. Ein Ärgernis und eine Geduldsprobe für alle Kartenbesitzerinnen und -besitzer, insbesondere aber auch für die Bank Gantrisch als Verkaufsstelle und Karten-Schenkerin. Dies hat sie – im Sinne ihres Credos «sympathisch anders» – zu folgendem Angebot bewogen: Die Bank Gantrisch Genossenschaft zahlt den Restkartensaldo aus, sofern Sie die Gantrisch Card von besagter Bank geschenkt oder bei dieser aufgeladen haben. Bitte melden Sie sich, mit der Karte, zeitnah am Bankschalter, damit die Bank die Karte prüfen und die Auszahlung abwickeln kann.
Die Bank Gantrisch bittet zu beachten, dass dieses Angebot wegen des Fristenlaufs nur bis am 15. Dezember 2022 gültig ist und auf freiwilliger Basis und ohne Präjudiz erfolgt. Die Auszahlungen werden gemäss Schuldenruf gesammelt eingegeben.
INFO:
Auf der Webseite der GantrischPlus AG können Sie Ihr Kartenguthaben abfragen: