Im Sinne des Bundesgerichts

Im Sinne des Bundesgerichts

15 bis 24 Franken pro Tag maximal. Dies fordert der Kanton Bern in Anlehnung an einen Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2017. Ausserschulische Aktivitäten müssen für alle Eltern finanzierbar sein. In Köniz fehlt eine klare Regelung in Anlehnung an diese Praxis. Das wollte eine Motion nun verbessern.

«Die Gemeinde soll sicherstellen, dass das Leiturteil des Bundesgerichts eingehalten wird», sagt Isabel Steiner (SP). Und wenn Ausflüge, Lager oder anderes diese Kosten übersteigen, «dann muss sich die Gemeinde finanziell daran beteiligen», fordert Monika Röthlisberger (Grüne). Dass sich Köniz an den Bundesgerichtsentscheid und die bernischen Vorgaben zu halten habe, ist bei allen Parteien unbestritten. Der Gemeinderat hat bereits signalisiert, dies auch so umzusetzen. Dennoch kam die ganze Motion nicht zustande. «Mit 15 bis 24 Franken pro Tag lässt sich kein Skilager realisieren. Wenn nun die Gemeinde all diese Mehrkosten tragen soll, wird das extrem teuer», geht Katja Streiff (EVP) darauf ein, dass SP und Grüne forderten, das Angebot müsse auch nach dieser Motion genau gleich hoch bleiben. Diese Mehrkosten sind einer Mehrheit des Parlaments ein Dorn im Auge, weshalb die Motion knapp scheiterte. Die gesetzliche Anpassung will der Gemeinderat aber dennoch vornehmen, wie aus seiner Antwort hervorgeht.

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