Das versteht der Initiant und Könizer Grossrat Casimir von Arx (GLP) ganz anders. «Die Kantone Zürich oder Neuenburg haben eine explizite Regelung vom Alkoholkonsum eingeführt. Genau das will ich auch für den Kanton Bern.» Wer jagt, hantiert mit einer scharfen, geladenen Schusswaffe. Also keinesfalls weniger gefährlich wie Lenkerinnen und Lenker von Autos oder Schiffen, die ja längst eine Alkoholgrenze kennen. Doch genau hier liegt die Jagdbüchse begraben. Der Kanton schreibt: «Die Jagd ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, die ein hohes Mass an Pflichtbewusstsein vorausssetzt. Entsprechend dicht ist aber auch das Netz der gesetzlichen Regelungen, die insbesondere auf die Bereiche Sicherheit und Tierschutz abzielen.» Er verweist ferner darauf, dass ja die meisten Jägerinnen und Jäger mit dem Auto unterwegs seien und alleine schon deshalb der Alkoholkonsum unterbunden sei. Für den Motionär Casimir von Arx ist das kein genügend guter Schutz, weil «zweifelslos handelt es sich dabei um eine Tätigkeit, die Gefahren für Menschen und/oder Tiere birgt.» Die Treffsicherheit leidet und damit steigt die Wahrscheinlichkeit, dass das anvisierte Tier nicht erlegt, aber verletzt wird und dabei unnötige Schmerzen und Angst erleidet. «Die Existenz einer allgemeinen Regelung war in den Kantonen Neuenburg und Zürich kein Grund, eine explizite Alkoholregelung abzulehnen», fasst er zusammen. Der Ball liegt nun beim Grossen Rat, er beurteilt, ob der Kanton tatsächlich genügend Schutzregelungen kennt oder aber nachgebessert werden muss.
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