Kurt Ruchti, kam der Ausstieg von Riggisberg nicht zu früh?
Der Grund für den Ausstieg ist eindeutig das Abstimmungsergebnis der Gemeindeversammlung vom 1. Dezember 2015. Die Bevölkerung sagte klar Nein zur Parkplatzbewirtschaftung. Wir vom Gemeinderat haben diesen Entscheid zu akzeptieren und hatten darum keine andere Wahl, als dort auszusteigen. Was leider nicht wahrgenommen wurde ist, dass die Bewirtschaftung ein regionales Projekt ist. Für die Region des Naturparks ist es unschön, dass Anstössergemeinden nicht mitmachen.
Fühlen sich Rüschegg und Rüeggisberg jetzt nicht von Riggisberg im Stich gelassen?
Ich gehe nicht davon aus. Die Gemeinderäte von Rüschegg und Rüeggisberg wollen ja weitermachen. Und aus Sicht der zentralen Parkplätze, die sich vorwiegend auf Rüschegger und Rüeggisberger Gemeindegebiet befinden, spielt Riggisbergs Ausstieg eher eine Nebenrolle.
Macht eine Weiterverfolgung des Projektes mit nur noch zwei Gemeinden Sinn? Gibt es nicht plötzlich ein Flickwerk?
Aus Sicht des Gebietes macht eine Weiterverfolgung sehr wohl Sinn. Das Kerngebiet des Naturparks wird von Rüschegg und Rüeggisberg abgedeckt. Und wie gesagt, die Hauptparkplätze befinden sich in diesen beiden Gemeinden und werden darum von der Parkplatzbewirtschaftung zu hundert Prozent abgedeckt.
Wenn sich das Bewirtschaftungssystem zum Nutzen der betroffenen Gemeinden bewähren sollte, ist dann ein Wiedereinstieg von Riggisberg möglich?
Die Parkplätze an den Zufahrtsstrassen von Norden und Westen auf den Gurnigel sind jetzt mit dem Ausstieg Riggisbergs und dem schon frühen Rückzug von Guggisberg von der Bewirtschaftung ausgenommen. Wichtig ist aber, dass das System erst einmal zum Laufen kommt. Ein Wiedereinstieg Riggisbergs, wenn die Bevölkerung es will, ist jederzeit möglich. Allerdings zu jenen Bedingungen, die dann die Betreiber-Gemeinden stellen werden.
Wer kommt nun für die Unterhaltskosten der Parkplätze auf?
Die anfallenden Kosten werden, wie bis jetzt auch, vom Eigentümer bezahlt. Wenn sie dazu nicht mehr bereit sind, werden die Plätze, aufgrund des fehlenden Unterhalts, plötzlich unbenutzbar. Auswärtige Finanzierung durch Parkgebühren hätte diese Sachlage geklärt. Jetzt bleiben die Kosten an den Eigentümern haften; oder gewisse Kosten müssen über den Steuerhaushalt entschädigt werden.
Die ehemaligen Panzerplatten sind willkommene Parkplätze. Dank ihnen gibt es selten ein Parkchaos. Wie ist die Situation hier?
Die Panzerplattformen gehören «Armasuisse». Diese hat der Arbeitsgruppe ganz klar kommuniziert, dass sie die Plätze im Baurecht den Gemeinden abtreten will. Die Verantwortlichkeit geht somit an die Gemeinden über. Das Parkieren auf diesen grossen Flächen hat sich in den vergangenen Jahren bestens bewährt. Aber sie müssen gepflegt werden, und es braucht den Winterdienst. Die Gemeinden müssen Interesse signalisieren, dass die Kosten von den Verursachern getragen werden.