«Wir sind einen grossen Schritt weitergekommen und das freut mich. Die Einsprechenden können aber nach wie vor Beschwerde gegen dieses Urteil einlegen und den Fall weiterziehen, bis vor das Bundesgericht», weiss der Geschäftsleiter. Angedroht haben das die Beschwerdeführer bereits. Ob sie die nun auf sie fallenden Verfahrenskosten wirklich auf sich nehmen wollen, werden die kommenden Wochen belegen. So lange kann und will das Team des Seilparks Gantrisch noch mit ihrem Bauvorhaben zuwarten. Der Park würde aus Sicht der Einsprechenden zu übermässigen Lärmimmissionen und zusätzlichem Mehrverkehr führen. Das Regierungsstatthalteramt stützt sich auf die Fachstelle Lärmakustik, welche dies verneint. Im Falle des Verkehrs verletze diese keine rechtlichen Bestimmungen und sei zumutbar, stützt sich das Amt auf die Aussagen der Gemeinde Rüschegg. Diese Beurteilungen werden für weitergehende Klagen nun stets miteinbezogen, was die Seilpark-Belegschaft optimistisch stimmt. Der Bescheid ist ein Sieg für diese Seilschaft.
Wie Generationenwohnen gelingen kann
Er gehört zu den Urgesteinen der Könizer Politik. Der ehemalige Parlamentarier Christian Roth hat sich…