Die generelle Steuerbelastung in Richtung Mittelfeld der Kantone senken – dies will der Kanton Bern mit seiner Steuerstrategie. Deren Umsetzung ist auf Kurs: Am 1. Januar 2025 trat auch bei den natürlichen Personen die zweite Senkung der Steueranlage seit 2021 in Kraft. Damit wurden die Steueranlagen der natürlichen und juristischen Personen seit 2021 je zweimal gesenkt: Von 3,06 auf 2,62 bei den juristischen Personen und von 3,06 auf 2,975 bei den natürlichen Personen. Auch die höheren Abzüge sind von Bedeutung: So können Familien im Steuerjahr 2024 im Rahmen der Steuergesetzrevision 2024 für die Kosten der Drittbetreuung von Kindern neu maximal 16’000 Franken pro Kind und Jahr abziehen. Das entspricht einer Zunahme um einen Drittel. Energiebewusste Berner Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer wiederum können für ihre Photovoltaik- und Solarthermieanlagen von mehreren steuerlichen Entlastungen profitieren. Zudem ist der selbstproduzierte Strom im Umfang des Eigenbedarfs neu steuerfrei.Weitere Massnahmen folgen: Im Rahmen der Steuergesetzrevision 2027 will der Kanton die Tarifstufen bei tiefen Einkommen senken und den Abzug für bescheidene Einkommen erhöhen. Auch Ehepaare werden profitieren.
Wie Generationenwohnen gelingen kann
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