«Transitzplätze sorgen für Entlastung»

«Transitzplätze sorgen für Entlastung»

Die Wohnwagen-Burg ist gut zu sehen. Bewacht durch Sicherheitskräfte, drängen sich die Fahrenden auf dem Rastplatz, währenddessen er für die übrigen Reisenden zeitweise geschlossen bleibt. Unmut macht sich breit, bei der Bevölkerung wie bei den Fahrenden. Eine Situation, die laut Evi Allemann von allen Beteiligten eine konstruktive Zusammenarbeit verlangt.

Die fahrende Lebensweise wird von der Bundesverfassung geschützt. Gestützt darauf wird der Kanton bei der Autobahnraststätte Wileroltigen einen definitiven Transitplatz für ausländische Fahrende bauen. «Der Halt von Fahrenden auf der Autobahnraststätte in Wileroltigen hat sicher auch mit dem generellen Mangel an offiziellen Plätzen zu tun», bestätigt die Regierungsrätin. Die Corona-Zeit brachte für die Fahrenden weitere Einschränkungen aufgrund geschlossener Plätze sowie restriktiver Reise- und Erwerbseinschränkungen. Die Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) ist für die Planung, Projektierung und Realisierung des künftigen kantonalen Transitplatzes verantwortlich. Das Volk hat dem Kredit im Februar 2020 zugestimmt, die Vorarbeiten haben begonnen und im Jahr 2023 soll der definitive Platz eröffnet werden. «Solche Transitplätze leisten einen Beitrag zur Verhinderung von unerwünschtem Halten. Schweizweit besteht allerdings ein Bedarf an rund 10 definitiven Plätzen», weist Allemann auf eine Problematik hin, die schweizweites Handeln erfordert. «Weitere Kantone müssen dem Beispiel Berns folgen», meint Allemann.

Die momentane Situation in Wileroltigen beruht auf der Problematik, dass zu wenig Plätze vorhanden sind. Zudem ist der Rastplatz nicht als Transitplatz konzipiert. Als Betreiberin der Autobahnraststätte muss das Bundesamt für Strassen (ASTRA) entscheiden, ob es auf seinem Gelände den Aufenthalt von Fahrenden in der Reisesaison dulden will oder nicht. Der Kanton ist erst für den künftigen definitiven Platz zuständig. Die Fahrenden ihrerseits müssen sich an die Anordnungen des Personals halten. «Meine Direktion arbeitet an der planungsrechtlichen Sicherung des zukünftigen kantonalen Platzes, von dem ich eine Entlastung für die Landbesitzenden, die Bevölkerung und die Fahrenden erwarte», zeigt sich die Direktorin zuversichtlich. Sie trifft damit den entscheidenden Punkt: Die Rechte der Fahrenden zu respektieren, ohne die sesshafte Bevölkerung zu strapazieren. Im Moment sind beide Seiten unzufrieden. Den Fahrenden fehlt es an Möglichkeiten und die Bevölkerung stört sich an Aufenthalten an dafür nicht vorgesehenen Orten. Bis zur Eröffnung des definitiven Transitplatzes unterstützt der Kanton deshalb Gemeinden, die provisorische Transitplätze einrichten wollen. «Zurzeit bietet allerdings nur die Gemeinde Gampelen einen entsprechenden Platz», bedauert die Regierungsrätin. Das ASTRA und weitere Landbesitzende füllen eine Lücke, wenn sie Fahrende bei sich dulden. Zwar hat das Bundesgericht den Wegweisungsartikel für Fahrende im Polizeigesetz für ungültig erklärt. Evi Allemann erläutert: «Das Gericht erachtet es als unverhältnismässig, ein Gelände zwangsweise zu räumen, wenn Fahrende es nicht innerhalb 24 Stunden verlassen. Fahrende können nicht einfach in ihre Wohnung ausweichen wie Campierende.» Dennoch hat die Polizei die Befugnis, unter bestimmten Voraussetzungen vorübergehende Wegweisungen anzuordnen. Und sie ist auch dafür zuständig, die Beachtung der Corona-Regeln zu kontrollieren.

Das Zusammenleben ist eine Daueraufgabe, die alle fordert: Bund, Kanton, Gemeinden, Bevölkerung und Fahrende. «Der künftige Transitplatz, an dessen Realisierung wir arbeiten, soll eine Beruhigung bringen. Bis dahin sind die Gemeinden aufgerufen, provisorische Transitplätze anzubieten. Auch Halte im Einverständnis mit Landbesitzenden bieten Entlastung. Auf Bundesebene setze ich mich zudem für eine bessere Koordination unter den Kantonen ein», versichert Evi Allemann.

Teilen Sie diesen Bereich

Beitrag:
««Transitzplätze sorgen für Entlastung»»

Die meistgelesenen Artikel

Kontakt

Datenupload

Der einfachste Weg uns Ihre Daten zu senden!

Werbeberatung

Schritt 1 von 2