Viel Wind um wenig Windräder

Viel Wind um wenig Windräder

Niemand will die mitunter etwas unheimlich anmutenden Riesenwindräder. In der Natur verändern sie das Landschaftsbild und gefährden auch die Vögel. In den besiedelten Gebieten stören sich die Anwohnenden. Was tun? Klarere Gesetze finden, denkt sich Nationalrat Thomas Knutti (SVP) und lanciert eine Motion.

In der Peripherie im Westen von Bern ist bereits ein Windpark angedacht. Nun wehren sich Gruppierungen dagegen.

Es ist ein typischer Fall. Thomas Knutti will die Gesetze und Grundlagen anpassen, damit ein Mindestabstand von 500 Metern zu Wohngebieten für den Bau von Windenergieanlagen verbindlich vorgeschrieben wird. Und wer nun erstaunt ist, der hat durchaus recht. «In der Schweiz gibt es derzeit keinen gesetzlich festgelegten Mindestabstand für Windenenergieanlagen», sagt Knutti. Das will er nun ändern. Insbesondere, weil bisher einzig die Lärmschutzverordnung den Abstand geregelt hat, und diese Regelung datiert aus dem Jahr 1986.

Heute haben wir bis zu 250 m hohe Räder und der Lärm kann bis zu 105 dB betragen», erklärt er. «Ein Mindestabstand von 500 m ist ein Schritt, um die Akzeptanz für Windenergie zu erhöhen und den Schutz der Anwohnenden zu gewährleisten», meint er zum Schluss. Konkrete Massnahmen statt weiterhin viel Wind um wenig Windräder.

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