Wegen der Liegenschaftssteuer

Wegen der Liegenschaftssteuer

Das Volk entscheidet normalerweise über die Steueranlage. Nicht so bei der Liegenschaftssteuer. Diese oblag bisher dem Parlament. Eine Motion von Reto Zbinden (SVP) forderte, dies anzupassen. Mit Erfolg. Deshalb muss die Gemeindeordnung angepasst und dem Volk vorgelegt werden.

Es ist ein wenig kompliziert, aber bei genauerer Betrachtung durchaus nachvollziehbar: In der Gemeinde Köniz können die Stimmberechtigten am 3. März
über eine Verschiebung der Kompetenz für die Erhöhung der Liegenschaftssteuer abstimmen. Bisher ist die Budgetkompetenz in Köniz so geregelt, dass eine Erhöhung der ordentlichen Steueranlage den Stimmberechtigten vorgelegt werden muss. Wenn hingegen nur die Liegenschaftssteuer erhöht werden soll, so liegt dies bisher in der Kompetenz des Gemeindeparlaments. Reto Zbinden (SVP) hat eine Motion verabschiedet, die auch bei dieser Steuer das Volk entscheiden lassen will. Da diese Kompetenzverschiebung zu Gunsten der Stimmbevölkerung eine Änderung der Gemeindeordnung bedingt, findet eine Volksabstimmung statt. Die aktuelle Regelung in Köniz ist durchaus nicht der Normalfall. Viele Gemeinden räumen der Stimmbevölkerung mehr Kompetenzen ein, so etwa das benachbarte Bern. Mit dieser Teilrevision der Gemeindeordnung erhalten nun Hauseigentümer die Möglichkeit, sich in einem Abstimmungskampf gegen eine Erhöhung der Liegenschaftssteuer zu wehren. Gemeinderat und Parlament müssen also Erhöhungsabsichten gut begründen können.

Teilen Sie diesen Bereich

Beitrag:
«Wegen der Liegenschaftssteuer»

Die meistgelesenen Artikel

Kontakt

Datenupload

Der einfachste Weg uns Ihre Daten zu senden!

Werbeberatung

Schritt 1 von 2