Das Areal bei der Station Oberwangen ist heute grösstenteils ungenutzt und liegt brach. Die Varem AG ist Grundeigentümerin der beiden Schlüsselparzellen und plant zusammen mit der Projektentwicklerin Halter AG auf dem Areal eine verdichtete Wohnüberbauung mit Verkaufsflächen. Damit die neue Überbauung realisiert werden kann, ist eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung notwendig. Die Grundeigentümerin hat ein Gutachterverfahren in Auftrag gegeben, das die Gemeinde Köniz begleitet. Im Zuge dessen wurde ein städtebauliches Richtkonzept für eine gut in die Umgebung eingebettete Bebauung des Areals erarbeitet. Das Richtkonzept enthält die Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen in den Bereichen Städtebau, Freiraum, Verkehr und Erschliessung und bildet die konzeptionelle Grundlage für die Anpassung der baurechtlichen Grundordnung.
Im Prozess des Gutachterverfahrens hat sich gezeigt, dass die für das Aral geltende Zone mit Planungspflicht ZPP 12/3 «Station Oberwangen» weiterentwickelt werden muss, damit das Richtkonzept umgesetzt werden kann.
Für die Anpassung der Zone mit Planungspflicht ZPP 12/3 «Station Oberwangen» ist ein ordentliches Nutzungsplanverfahren notwendig.
Die Änderung der Zone mit Planungspflicht und die Grundlagedokumente sind bis am 2. Dezember im Gemeindehaus zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.